XLIX. KAPITEL. Von der Beobachtung der vierzigtägigen Fastenzeit.
1 Das Leben eines Mönches sollte eigentlich jederzeit den Stempel der Fastenzeit tragen; allein da nur wenige eine solche Tugendkraft besitzen, ermahnen wir, in diesen Tagen der Fasten das Leben in aller Reinheit zu bewahren, zugleich auch alle Versäumnisse anderer Zeit in diesen heiligen Tagen zu tilgen. Das geschieht dann in würdiger Weise, wenn wir uns vor jedem Fehler hüten, uns des Gebetes mit Tränen, der Lesung, der Zerknirschung des Herzens und der Abtötung befleißen. Daher wollen wir während dieser Tage zu unseren gewöhnlichen, pflichtschuldigen Übungen noch etwas hinzufügen, besondere Gebete, Abbruch an Speis und Trank. So möge ein jeder über das ihm vorgezeichnete Maß freiwillig in der Freude des Heiligen Geistes Gott etwas darbringen, d. h. seinem Körper etwas entziehen an Speis, an Trank, an Schlaf, sich einschränken im Reden, im Scherzen, und voll der Freude geistiger Sehnsucht dem heiligen Osterfest entgegenharren. Was ein jeder darbieten will, soll er jedoch seinem Abte mitteilen, S. 300und es geschehe mit seinem Gebet und nach seinem Willen; denn was man ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters2 tut, wird als Überhebung und eitle Ruhmsucht, nicht als Verdienst angerechnet. Alles geschehe demnach mit Gutheißung des Abtes.