LVI. KAPITEL. Vom Tische des Abtes.
Der Abt esse jederzeit mit den Gästen und Fremden. So oft aber keine Gäste da sind, steht es ihm frei, wen er will, von den Brüdern einzuladen. Doch muß er immer der Ordnung halber einen oder zwei von den Ältesten bei den Brüdern lassen.