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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXVI. (Nr. 44.) An Eleusius, Glorius und die beiden Felix

8.

Er erzählte weiter, noch im Anfange des Schismas seien seine Amtsvorgänger darauf bedacht gewesen, S. 182 zur Abwendung eines Schismas die Schuld des Cäcilianus auf jegliche Weise in Vergessenheit geraten zu lassen, und hätten deshalb einen Vermittler für das zu Karthago befindliche Volk ihrer Partei aufgestellt, noch ehe Majorinus als Gegenbischof gegen Cäcilianus geweiht worden sei. Allein dieser Vermittler, sagte er, sei inmitten seiner Anhänger von den Unserigen ermordet worden. Ich gestehe, davon hatte ich bis jetzt noch gar nichts gehört, obwohl so viele Verbrechen von ihnen uns vorgeworfen, von unserer Seite aber widerlegt und zurückgewiesen wurden. Nachdem er aber dies erzählt, fragte er mich dringend, wen ich für gerecht halte, den Mörder oder den Ermordeten, gleich als ob er schon den Beweis geliefert hätte, daß es sich in Wahrheit seinen Worten gemäß auch so verhalte. Ich sagte ihm also, zuerst müsse man untersuchen, ob die Sache auf Wahrheit beruhe; denn man dürfe nicht leichthin alles Gerede für wahr nehmen. Dann aber sei es auch möglich, daß beide gleich schlecht seien oder ein Böser einen noch Böseren gemordet habe. Denn es ist in der Tat möglich, daß der, der den ganzen Menschen wiedertauft, einen ärgeren Frevel begeht als der, der nur den Leib allein tötet.#### 9.

Deshalb war auch seine spätere Frage überflüssig. Er sagte nämlich, auch ein Böser hätte von Christen und Gerechten nicht ermordet werden dürfen. Als ob wir diejenigen, die solches in der katholischen Kirche tun, Gerechte nennen! Eine Behauptung übrigens, die sie leichter in die Welt hinausschleudern als beweisen können, während doch bei ihnen Bischöfe, Priester und Kleriker jeden Ranges mit nur wenigen Ausnahmen Scharen rasender Leute zusammenbringen und nicht aufhören, so viele und so grausame Blutbäder und Verheerungen nicht bloß an Katholiken, sondern auch, wo sie können, an ihren eigenen Leuten anzurichten. Ärgerlich über solche Feststellungen, gab er sich doch den Anschein, als wisse er nicht um ihre Freveltaten, während er sie doch besser kennt, und bestand darauf, ich solle sagen, ob je ein Gerechter irgendeinen, wenn auch einen Bösen, getötet habe. Das gehörte nun zwar nicht zur S. 183 Sache, doch gab ich zu, daß, wenn immer so etwas unter dem Deckmantel des christlichen Namens geschehe, es keine guten Christen seien, die solches tun. Um ihn jedoch an den eigentlichen Streitpunkt zu erinnern, stellte ich die Gegenfrage, ob Elias nach seiner Ansicht ein Gerechter gewesen sei. Er konnte es nicht leugnen. Darauf erinnerte ich ihn, wie viele falsche Propheten er mit eigener Hand getötet habe1. Da sah er nun klar ein, was man einsehen mußte, daß nämlich damals den Gerechten solches erlaubt war. Denn sie taten es in prophetischem Geiste auf den Befehl Gottes, der ohne Zweifel wußte, für wen es sogar eine Wohltat war, getötet zu werden2. Er verlangte also, ich solle aus den Zeiten des Neuen Testamentes zeigen, ob jemals ein Gerechter jemanden getötet habe, sei es auch einen Gottlosen oder Lasterhaften.


  1. 3 Kön. 18, 40. ↩

  2. Qui novit, cui etiam prosit occidi. ↩

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