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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXXIII. (Nr. 55.) Antwort auf die Fragen des Januarius. Zweites Buch.

XVIII. 33.

Da der Herr die Fußwaschung, wie er selbst sogleich nach ihr erklärte, deshalb anbefohlen hat, um uns durch sie jene Demut vor Augen zu stellen, die zu lehren er gekommen war, so hat man die Frage aufgeworfen, zu welcher Zeit eine so wichtige Sache am geeignetsten durch praktische Übung selbst gelehrt werden könne, und da bot sich jene Zeit dar, die mit der Erteilung des Auftrages am innigsten zusammenhing. Doch wollten viele diesen Brauch nicht aufkommen lassen, damit man nicht glaube, er habe eine Beziehung zum Sakrament der Taufe. Ja, einige trugen sogar kein Bedenken, den schon bestehenden Brauch abzuschaffen. S. 249 Einige aber wählten dafür, um sowohl eine geheiligte Zeit hierfür zu bestimmen als auch um den Unterschied von der Taufe hervorzuheben, entweder den dritten Tag in der Oktave, da auch die Dreizahl bei vielen Geheimnissen eine hervorragende Stellung einnimmt, oder den Tag der Oktave selbst1, um bei der Taufe körperlich rein zu erscheinen, so zog man an einigen Orten vor, die Fußwaschung am Osterdienstag oder am weilJen Sonntag abzuhalten.).


  1. Wie aus dieser Schilderung hervorgeht, war es schon zur Zeit des heiligen Augustinus fast allgemein üblich, die Fußwaschung am Gründonnerstage vorzunehmen. Denn nur dieser Tag kann unter der Zeit gemeint sein, die mit der Erteilung des Auftrags am innigsten zusammenhängt. Da aber dieser Tag sonst von den Täuflingen zu Bädern verwandt wurde (An Januarius I Kap. 10 ↩

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