IV. 12.
Was aber die Verordnungen gegen die Schismatiker und Häretiker betrifft, die teils von der S. 345 weltlichen Obrigkeit erbeten, teils vollzogen werden sollen1, so sind in diesem Punkte, soweit wir vernehmen konnten, diejenigen, von denen ihr euch getrennt habt, am rücksichtslosesten gegen euch und gegen die Maximianisten vorgegangen, und wir können dies auch durch zuverlässige Schriftstücke beweisen. Und doch wäret ihr von ihnen noch nicht getrennt, als sie in ihrer Bittschrift zum Kaiser Julianus sagten, bei ihm habe die Gerechtigkeit allein eine Stätte, obwohl sie ihn als Abtrünnigen und Götzendiener kannten. So haben sie also entweder den Götzendienst für Gerechtigkeit erklärt oder müssen zugestehen, abscheulich gelogen zu haben, als sie sagten, bei ihm habe die Gerechtigkeit allein eine Stätte, obwohl sie sahen, daß der Götzendienst bei ihm eine sehr geräumige Stätte hatte. Aber mag es immerhin ein verunglückter Ausdruck gewesen sein, was sagst du zu der Tatsache selbst? Wenn man den Kaiser um nichts Gerechtes bitten darf, warum hat man den Julianus um das gebeten, was man für gerecht hielt?
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Auf das Schisma war Güterkonfiskation gesetzt. Die Verordnung wurde aber anfangs sehr milde oder gar nicht ausgeführt. ↩