4.
Was sollen wir noch mehr sagen? Jetzt habt ihr einen Herold geschickt, der zu Siniti ausrufensollte: „Wer immer mit Maximinus1 Kirchengemeinschaft hält, dessen Haus wird angezündet werden.“ Wozu anders hatten wir, bevor dieser sich zur katholischen Kirche bekehrt hatte und aus den überseeischen Ländern zurückgekehrt war, einen Priester nach Siniti geschickt, als daß er, ohne jemandem lästig zu fallen, die Angehörigem unserer Kirche besuche und in seinem eigenen Hause den katholischen Frieden denen predige, die nach ihn Verlangen trügen? Ihr aber habt ihn mit arger Unbill hinausgeworfen. Als einer der Unserigen, Bischof Possidius von Kalama, sich nach dem figulinischen Bezirk begab, was beabsichtigten wir da anderes, als daß unsere dort befindlichen Angehörigen, wenn es auch nur wenige waren, besucht und die hierzu Geneigten durch die Anhörung des Wortes Gottes zur katholischen Einheit bekehrt würden? Als er seines Weges ging, da hat man ihm nach Räuberart nachgestellt, und als er diesen Nachstellungen entkam, so hätte man ihn in dem Bezirk von Oliveta beinahe mit offener Gewalt lebendig samt dem Hause, in das er sich geflüchtet hatte, verbrannt, wenn nicht die Bewohner jenes Bezirkes das bereits zum dritten Mal angelegte Feuer aus Angst vor eigener Lebensgefahr ausgelöscht hätten. Und doch, als der Häretiker vor dem Gerichte des Prokonsuls dieser Tat überwiesen war, wurde ihm auf die Fürbitte desselben Bischofs Possidius die Strafe von zehn Goldpfunden erlassen. Undankbar für so viel Güte und Milde wagte er es noch, gegen die Katholiken an den Kaiser Berufung einzulegen. Und so hat er dieses Strafgericht Gottes, über S. 409 das ihr murret, durch seine gar zu große Zudringlichkeit und Maßlosigkeit über euch herabgerufen.
-
Es ist jener Maximinus, an den Brief XIV (23) gerichtet ist. Er hatte sich inzwischen zur katholischen Kirche bekehrt und blieb, was er vorher war, Bischof zu Siniti. ↩