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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
V. (Nr. 141.) An die Donatisten

10.

Hierauf brachten sie die Sprache auf die Angelegenheit des Felix von Aptunga, der den Cäcilianus geweiht hatte, und sagten, er sei ein Traditor gewesen. Zugunsten des Cäcilianus und zu ihrem eigenen Schaden legten sie einen Brief des Kaisers Konstantinus vor, in dem dieser schreibt, man solle den Ingentius an seinen Hof schicken. Dieser Ingentius aber hatte im Verhör des Prokonsuls Älianus gestanden, eine Fälschung zuungunsten des Felix, des Ordinators des Cäcilianus, begangen S. 539 zu haben. Sie behaupteten nun, der Kaiser habe nicht ohne Grund gewollt, daß Ingenlius zu ihm geschickt werde, sondern des Cäcilianus Sache habe sich noch in der Schwebe befunden. Da suchten sie nun die ganz grundlose Vermutung geltend zu machen, der Kaiser habe erst, als Ingentius an seinen Hof gekommen war, gegen Cäcilianus ein Urteil zu fällen vermocht, und da habe er dann jenes von uns verlesene Urteil, das in Anwesenheit der Parteien erlassen war und in dem Cäcilianus freigesprochen wurde, durch ein nachträgliches Urteil aufgehoben. Als man ihnen nun sagte, sie möchten es doch gleich vorlesen, da wußten sie nicht das mindeste vorzubringen. Dieser Brief des Kaisers aber, der befiehlt, man solle den Ingentius an den Hof schicken, derselbe, den sie zu ihrem eigenen Nachteil und zugunsten des Cäcilianus vorgelesen hatten, enthält die Feststellung, daß der Prokonsul Älianus in der Angelegenheit des Felix das ihm zustehende Verhör vorgenommen und den Felix von dem Verbrechen der Preisgabe heiliger Geräte frei erfunden habe; der Kaiser aber lasse den Ingentius nur deshalb an seinen Hof kommen, damit er denen, die sich dort befanden1 und nicht aufhörten, Tag für Tag dem Kaiser lästig zu fallen, sich zeige und ihnen begreiflich mache, daß sie ohne Grund den Cäcilianus verdächtigt und sich gewaltsam gegen ihn erhoben hatten.


  1. D. h. den klagenden Donatisten. ↩

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