8.
Oder bedenken wir denn nicht, wie bei dem unmittelbaren Bevorstehen solcher Gefahren und bei der Unmöglichkeit zu fliehen alle Leute jeden Geschlechtes und Alters .zur Kirche ihre Zuflucht nehmen, wie die einen die Taufe verlangen, die anderen die Wiederaufnahme 1, wieder andere die Anklage im Bußgericht2, alle aber Trost und Darbringung und Spendung der heiligen Sakramente. Wenn nun keine Ausspender da sind, wie großes Unheil trifft dann jene, die entweder ohne Wiedergeburt oder ohne Lossprechung3 aus dieser Welt scheiden? Wie groß ist dann auch die Trauer der gläubigen Angehörigen, die in der Ruhe des ewigen Lebens von ihnen getrennt sein werden? Wie groß endlich das allgemeine Seufzen und bei einigen das Lästern, weil keine Seelsorge stattfindet und keine Seelsorger da S. 809 sind? Sieh also, was die Furcht vor bösen Zeiten bewirken kann und wie man sich dadurch die ewige Strafe zuzieht! Wenn aber die Seelsorger anwesend sind, so wird allen geholfen nach den Kräften, die der Herr ihnen verleiht. Die einen werden getauft, andere wieder aufgenommen, niemandem wird der Genuß des Leibes unseres Herrn verwehrt, alle werden getröstet, erbaut, ermahnt, Gott, der alles vermag, zu bitten, daß er das Gefürchtete abwende; doch sollen alle auf beide Fälle gerüstet sein, damit, wenn der Kelch an ihnen nicht vorübergehen kann, der Wille dessen geschehe, der nichts Böses wollen kann.
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Reconciliatio. Den gütig getauften Häretikern wurde, wenn sie zur katholischen Kirche zurückkehren wollten, eine Handauflegung erteilt, die diesen Namen hatte. ↩
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Paenitentiae ipsius actio. Dieser prägnante Ausdruck bedeutet jedenfalls einen Abschluß der Buße durch die sakramentale Lossprechung, die natürlich unter den angeführten Umständen nicht aufgeschoben werden konnte. ↩
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Ligati. Die Beziehung auf Matth. 16, 19 ist augenscheinlich. ↩