35. Kapitel: Die Fülle und das Ziel des Gesetzes ist die Gottes- und Nächstenliebe
39. Das Hauptziel all unserer Worte vom Beginn unserer Abhandlung an ist die Erkenntnis, daß die Fülle und die Aufgabe des Gesetzes die Liebe ist1, und zwar die Liebe zu der zum Genuß bestimmten Sache und die Liebe zu der mit uns zum Genuß berufenen Sache; denn sich selbst zu lieben, das braucht man niemandem erst vorzuschreiben. Um dieses Ziel erkennen und erreichen zu können, ist die ganze zeitliche Anordnung von der göttlichen Vorsehung zu unserem Heil getroffen worden. Wir dürfen daher diese zeitlichen Vorkehrungen nicht als etwas Bleibendes mit Liebe und Ergötzen gebrauchen, müssen sie vielmehr als etwas Vorübergehendes betrachten, etwa als Wege, als Fahrzeuge oder als sonstige Beförderungsmittel — oder was es etwa sonst für passende Namen dafür gibt —, damit wir ja dasjenige, durch das wir geführt werden, nur um dessentwillen lieben, zu dem wir geführt werden.
Röm. 13, 10. ↩
