30. Kapitel: Der Nutzen einiger anderer menschlicher Fertigkeiten
47. Was die übrigen Fertigkeiten anbelangt, so wird durch einen Teil davon etwas geschaffen, was auch nach der Tätigkeit des Künstlers als sein Werk noch bestehen bleibt, wie z. B. ein Haus, eine Bank, irgendein Gefäß oder etwas anderes von der Art. Ein anderer Teil davon leistet gewissermaßen der Wirksamkeit Gottes Beihilfe, wie die Heilkunde, die Landwirtschaft und Verwaltungskunst. Bei einem dritten Teil beruht der ganze Erfolg lediglich in der Tätigkeit selbst, wie beim Tanzen, Laufen oder Ringen. Die aus der Vergangenheit gewonnene Erfahrung läßt bei all diesen Fertigkeiten einen Schluß auf die Zukunft zu. Denn kein Mensch, der in einer dieser Fertigkeiten bewandert ist, bewegt bei ihrer Ausübung ein Glied, ohne die Erinnerung an das Vergangene mit der Erwartung des Zukünftigen zu verbinden. Von all diesen Künsten soll man im menschlichen Leben nur leichthin und oberflächlich Kenntnis nehmen, nicht um sie auszuüben — es müßte schon sein, daß eine besondere Pflicht uns dazu zwingt, ein Fall, von dem wir jetzt nicht handeln wollen —, sondern nur um ein Urteil darüber zu haben. Sonst wüßten wir ja nicht, was denn die Heilige Schrift andeuten will, wenn sie figürliche Ausdrücke gebraucht, die solchen Fertigkeiten entlehnt sind.
