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Über die Verschleierung der Jungfrauen. (BKV)
11. Cap. Mit welchem Lebensalter die Personen weiblichen Geschlechtes anfangen, diesem Gesetze unterworfen zu sein? Aus Gründen der Vernunft und des Herkommens ist der Eintritt der Pubertät als dieser Zeitpunkt anzusetzen.
Jedoch wir wollen nun das beantworten und erledigen, was wir vorhin übergangen haben zu gunsten der darauffolgenden Auseinandersetzung, um den Zusammenhang derselben nicht zu unterbrechen. Wie wir nämlich in betreff der uneingeschränkten Bestimmung des Apostels die Stellung genommen haben, dass mit „jedes Weib” auch jede Altersstufe gemeint sei, S. 369 da müsste man von seiten der Gegner die Antwort erwarten, gut, folglich muss die Jungfrau von Geburt und von der ersten Anwendung dieser Altersbezeichnung an verhüllt werden. So ist es aber nicht, sondern nur von der Zeit an, wo sie anfängt, sich ihrer selbst bewusst zu werden, in die Empfindung ihrer Naturbeschaffenheit einzutreten und die einer Jungfrau zu verlieren und etwas neues anfängt gewahr zu werden, was Eigentümlichkeit der andern Altersstufe ist. Auch die ersten Menschen, Adam und Eva, gingen nackt, so lange sie die Erkenntnis noch nicht hatten. Sobald sie hingegen vom Baum der Erkenntnis gekostet hatten, so war das erste, was sie einsahen, das, dass man sich schämen müsse. So gab dann jedes die gewonnene Einsicht von seiner Geschlechtseigenheit durch Bedecken zu erkennen. Aber gesetzt auch, die Mädchen müssten wegen der Engel verschleiert werden, so tritt das Gesetz des Verschleierns ohne Zweifel erst mit dem Alter in Wirksamkeit, von wo an sie als Töchter der Menschen Verlangen nach sich erwecken und eine Ehe eingehen können. Denn das Mädchen hört auf, eine Jungfrau zu sein, von dem Augenblick an, wo es imstande ist, es nicht zu sein. Darum gilt es bei den Israeliten als unerlaubt, ein Mädchen dem Manne zu übergeben, es sei denn, dass durch das Blut seine Reife bezeugt sei; mithin ist sie vor Eintritt dieses Anzeichens unreif. Wenn sie also nur so lange Jungfrau bleibt, als sie unreif ist, so endigt sie ihre Jungfrauschaft, sobald ihre Reife zutage tritt, und das Gesetz findet auf sie als Nichtjungfrau bereits seine Anwendung so gut wie das Heiraten.
Was die Verlobten betrifft, so gilt für sie das Beispiel der Rebekka, welche, als sie ungekannt zu dem ihr noch unbekannten Bräutigam geführt wurde, sobald sie erkannte, dass er es sei, den sie von weitem gesehen, nicht erwartete, bis sie den Händedruck erhalten, bis sie durch den Kuss mit ihm verbunden war, bis sie den Gruss gewechselt hatten, sondern sie bekannte, was sie empfand, nämlich dass sie dem Geiste nach bereits eine Verheiratete sei, und verleugnete ihre Jungfrauschaft, indem sie sich sofort verhüllte.1 Das war ein Weib bereits nach der Lehre Christi! Sie zeigt uns nämlich, dass auch zur Eheschliessung schon der blosse Blick und Wille hinreiche so gut wie zur Hurerei.
Allerdings, eine Rebekka verschleiern manche wohl auch noch,2 in betreff der übrigen aber, d. h. derer, die keine Verlobten sind, was liegt da an dem Aufschub3 seitens der Eltern, der aus Unbemitteltheit und Ängstlichkeit hervorgeht, was liegt da sogar an dem Gelübde der Enthaltsamkeit?! Dass das Alter seine Zeitabschnitte durchläuft und der Geschlechtsreife seinen Tribut zahlt, das geht uns alles nichts an. Schon hat heimlich eine andere Mutter, die Natur, schon hat unbemerkt ein anderer Vater, S. 370 die Zeit, nach ihren Gesetzen für die Verheiratung der Tochter gesorgt. Siehe nur hin, wie deine Jungfrau bereits verheiratet ist, dem Geiste nach durch die Hoffnung auf die Ehe, dem Fleische nach, durch dessen Umbildung, und du suchst für sie noch einen zweiten Mann! Bereits hat sich die Stimme gesetzt und die Körperform ihre Fülle erlangt, aus Verschämtheit fühlt sie das Bedürfnis, sich überall zu verhüllen, die Monate zahlen ihren Tribut, und du willst noch behaupten, die sei kein Weib, der es, wie du selbst zugibst, nach Weiberart ergeht? Wenn es erst die Verbindung mit dem Manne ist, was sie zum Weibe macht, dann brauchten sie nicht eher verhüllt zu werden, als bis sie von der Ehe selbst Gebrauch gemacht haben.
Nun aber werden sie auch bei den Heiden dem Manne nur verschleiert zugeführt. Wenn sie aber zum Zweck der Verlobung verschleiert werden, weil sie durch Kuss und Händedruck dem Körper und Geiste nach dem Manne bereits verbunden sind und dadurch zuerst geistig die Siegel der Schamhaftigkeit gebrochen haben durch das Unterpfand gemeinschaftlichen Einverständnisses, wodurch sie sich die vollständige Vereinigung zusagen, mit wie viel grösserem Recht wird die Rücksicht auf die Zeit sie zum Verschleiern anhalten! Denn ohne dieselbe können sie gar nicht Verlobte werden, und bei ihrem Herannahen hören sie auch ohne eigentliche Verlobung auf, Jungfrauen zu sein. Auch die Heiden halten die Zeit inne, um dem Gesetze der Natur entsprechend den einzelnen Altersstufen gerecht zu werden. Denn die Personen weiblichen Geschlechts werden mit zwölf Jahren, die Männer mit zwei Jahren mehr zu Geschäften verwendet, indem man die Geschlechtsreife in die Jahre, nicht in die stattgefundene Verlobung oder Hochzeit setzt. Die Hausmutter bekommt den Namen, wenn sie auch noch Jungfrau, und der Hausvater, wenn er auch noch Knabe ist. Und wir beobachten nicht einmal mehr die natürlichen Eigentümlichkeiten? Als wenn der Gott der Natur ein anderer wäre als der unsrige!
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On the Veiling of Virgins
Chapter XI.--The Rule of Veiling Not Applicable to Children.
But what we intermitted above for the sake of the subsequent discussion--not to dissipate its coherence--we will now discharge by an answer. For when we joined issue about the apostle's absolute definition, that " every woman" must be understood (as meaning woman) of even every age, it might be replied by the opposite side, that in that case it behoved the virgin to be veiled from her nativity, and from the first entry of her age (upon the roll of time).
But it is not so; but from the time when she begins to be self-conscious, and to awake to the sense of her own nature, and to emerge from the virgin's (sense), and to experience that novel (sensation) which belongs to the succeeding age. For withal the founders of the race, Adam and Eve, so long as they were without intelligence, went "naked;" but after they tasted of "the tree of recognition," they were first sensible of nothing more than of their cause for shame. Thus they each marked their intelligence of their own sex by a covering. 1 But even if it is "on account of the angels" that she is to be veiled, 2 doubtless the age from which the law of the veil will come into operation will be that from which "the daughters of men" were able to invite concupiscence of their persons, and to experience marriage. For a virgin ceases to be a virgin from the time that it becomes possible for her not to be one. And accordingly, among Israel, it is unlawful to deliver one to a husband except after the attestation by blood of her maturity; 3 thus, before this indication, the nature is unripe. Therefore if she is a virgin so long as she is unripe, she ceases to be a virgin when she is perceived to be ripe; and, as not-virgin, is now subject to the law, just as she is to marriage. And the betrothed indeed have the example of Rebecca, who, when she was being conducted--herself still unknown--to an unknown betrothed, as soon as she learned that he whom she had sighted from afar was the man, awaited not the grasp of the hand, nor the meeting of the kiss, nor the interchange of salutation; but confessing what she had felt--namely, that she had been (already) wedded in spirit--denied herself to be a virgin by then and there veiling herself. 4 Oh woman already belonging to Christ's discipline! For she showed that marriage likewise, as fornication is, is transacted by gaze and mind; only that a Rebecca likewise some do still veil. With regard to the rest, however (that is, those who are not betrothed), let the procrastination of their parents, arising from straitened means or scrupulosity, look (to them); let the vow of continence itself look (to them). In no respect does (such procrastination) pertain to an age which is already running its own assigned course, and paying its own dues to maturity. Another secret mother, Nature, and another hidden father, Time, have wedded their daughter to their own laws. Behold that virgin-daughter of yours already wedded--her soul by expectancy, her flesh by transformation--for whom you are preparing a second husband! Already her voice is changed, her limbs fully formed, her "shame" everywhere clothing itself, the months paying their tributes; and do you deny her to be a woman whom you assert to be undergoing womanly experiences? If the contact of a man makes a woman, let there be no covering except after actual experience of marriage. Nay, but even among the heathens (the betrothed) are led veiled to the husband. But if it is at betrothal that they are veiled, because (then) both in body and in spirit they have mingled with a male, through the kiss and the right hands, through which means they first in spirit unsealed their modesty, through the common pledge of conscience whereby they mutually plighted their whole confusion; how much more will time veil them?--(time) without which espoused they cannot be; and by whose urgency, without espousals, they cease to be virgins. Time even the heathens observe, that, in obedience to the law of nature, they may render their own rights to the (different) ages. For their females they despatch to their businesses from (the age of) twelve years, but the male from two years later; decreeing puberty (to consist) in years, not in espousals or nuptials. "Housewife" one is called, albeit a virgin, and "house-father," albeit a stripling. By us not even natural laws are observed; as if the God of nature were some other than ours!