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Die Nachlassung der Sünden geschieht hauptsächlich mit Rücksicht auf das kommende Gericht. Für dieses Leben aber hat das Wort der Schrift: „Ein schweres Joch liegt auf den Kindern Adams vom Tage ihres Austrittes aus dem Schoße ihrer Mutter an bis zum Tage ihres Begräbnisses in die Mutter aller1“, eine so weitgehende Geltung, daß, wie wir sehen, sogar die kleinen Kinder nach dem Bade der Wiedergeburt noch von verschiedenen Übeln schmerzlich betroffen werden. Daraus sollen wir erkennen, daß sich jede Wirkung der heilbringenden Sakramente mehr auf die zu erhoffenden künftigen Güter als auf die Bewahrung oder Erlangung der gegenwärtigen (zeitlichen) bezieht. ― Allerdings scheint auch vieles hier auf Erden übersehen und mit keiner Strafe belegt zu werden; allein die Strafe hiefür wird für die Zukunft aufgespart und nicht umsonst heißt der Tag, an dem der Richter über die Lebendigen und die Toten kommen wird, Tag des Gerichtes im eigentlichen Sinn des Wortes. Im Gegensatz dazu kommt hier auf Erden manches zur Bestrafung, das nach seiner Vergebung sicher im künftigen Leben nicht mehr schaden wird. Darum sagt der Apostel in bezug auf gewisse zeitliche Strafen, die hienieden den Sündern auferlegt werden, damit sie jenen, deren Sündenschuld auf diese Weise getilgt wird, nicht für das Ende aufbewahrt bleiben: „Wenn wir uns selbst richteten, dann würden wir vom Herrn nicht gerichtet werden; werden wir aber von ihm gerichtet (d. h. mit zeitlichen Strafen gezüchtigt), so geschieht es, damit wir uns bekehren und nicht mit dieser (ungläubigen) Welt (ewig) verdammt werden2.“