70.
Trotzdem muß man sich aber vor der irrigen Meinung hüten, es könne einer jene abscheulichen S. 458 Verbrechen, auf deren Verübung der Nichtbesitz des Reiches Gottes steht, täglich begehen, wenn man sie nur auch wiederum täglich durch Almosengeben sühne. Vor allem muß der Lebenswandel selbst gebessert und Gott durch das Almosen wegen der begangenen Sünden versöhnt werden, nicht aber darf man sich durch Almosen gewissermaßen einen Freibrief kaufen wollen, um nun ungestraft alle Zeit sündigen zu dürfen. Denn „keinem gibt Gott die Erlaubnis zum Sündigen1“, wenn er auch um der Zerknirschung willen die bereits begangenen Sünden tilgt, falls die entsprechende Genugtuung nicht versäumt wird.
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Vgl. Ekkli. 15, 21 [= Ekklisiastikus = Sirach]. ↩