Übersetzung
ausblenden
Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
18. Der Beischlaf ist ganz allgemein Gegenstand schamhaften Verhüllens, selbst auch der eheliche.
Was aber die Ausübung dieser Art von Lust betrifft, so meidet dabei die Lust die Öffentlichkeit, und zwar nicht etwa bloß bei strafbaren Schändlichkeiten aller Art, wo man die Verborgenheit aufsucht, um sich der gesetzlichen Strafe zu entziehen, sondern auch beim Umgang mit Dirnen, einer Schmach, die der irdische Staat zu einer erlaubten gemacht hat. Auch hier also, wo es sich um etwas handelt, was kein Strafgesetz dieses Staates ahndet, entzieht sich die verstattete und straffreie Lust doch dem Auge der Öffentlichkeit, und aus natürlichem Schamgefühl haben die schlechten Häuser Heimlichkeit vorgesehen, und wenn es auch der Unzucht gelang, die Fesseln des Verbotes zu sprengen, so ließ doch eine gewisse Züchtigkeit es nicht zu, die Verborgenheit des Schlupfwinkels aufzugeben für solche Schmach. Die Schändlichen selbst vielmehr nennen diese Schmach eine Schändlichkeit, und so sehr sie sie lieben, wagen sie doch nicht, öffentlich damit ans Tageslicht zu treten. Aber selbst das eheliche Beilager, das nach den Vorschriften der Ehegesetztafeln zur Gewinnung von Nachkommenschaft vollzogen wird, sucht nicht auch dieses, obwohl es erlaubt und ehrbar ist, die Heimlichkeit des zeugenlosen Schlafgemaches auf? Werden nicht alle Diener und sogar die Brautführer und wem Band 16, S. 783sonst noch irgendein Geschäft den Zutritt gewährte, aus dem Gemache geschafft, bevor der Gatte die Gattin zu liebkosen beginnt? Und wenn alle guten Taten, wie ebenfalls ein gewisser „größter Meister der römischen Sprache“1 sagt2, ans Licht gestellt, d. i. zur Kenntnis gebracht sein wollen, so gilt solches von dieser guten Tat doch nur mit Einschränkung: sie will zur Kenntnis gebracht sein, aber sie schämt sich, sich sehen zu lassen. Jeder hat Kenntnis davon, was zwischen Gatten vorgeht, um Kinder zu gewinnen; wird ja, damit dies vor sich gehen könne, mit so großer Feierlichkeit die Gattin heimgeführt; und doch läßt man, wenn das vor sich geht, was Kindern das Leben geben soll, nicht einmal etwa schon vorhandene Kinder der Ehe als Zeugen zu. So sehr eben diese gute Tat, um sich zur Kenntnis zu bringen, dem geistigen Auge sich aufdrängt, so ängstlich meidet sie das leibliche Auge. Warum? Weil das, was von Natur aus völlig in Ordnung ist, doch bei seinem Vollzug aus Strafe zugleich die Scham zur Begleiterin hat.
Übersetzung
ausblenden
The City of God
Chapter 18.--Of the Shame Which Attends All Sexual Intercourse.
Lust requires for its consummation darkness and secrecy; and this not only when un lawful intercourse is desired, but even such fornication as the earthly city has legalized. Where there is no fear of punishment, these permitted pleasures still shrink from the public eye. Even where provision is made for this lust, secrecy also is provided; and while lust found it easy to remove the prohibitions of law, shamelessness found it impossible to lay aside the veil of retirement. For even shameless men call this shameful; and though they love the pleasure, dare not display it. What! does not even conjugal intercourse, sanctioned as it is by law for the propagation of children, legitimate and honorable though it be, does it not seek retirement from every eye? Before the bridegroom fondles his bride, does he not exclude the attendants, and even the paranymphs, and such friends as the closest ties have admitted to the bridal chamber? The greatest master of Roman eloquence says, that all right actions wish to be set in the light, i.e., desire to be known. This right action, however, has such a desire to be known, that yet it blushes to be seen. Who does not know what passes between husband and wife that children may be born? Is it not for this purpose that wives are married with such ceremony? And yet, when this well-understood act is gone about for the procreation of children, not even the children themselves, who may already have been born to them, are suffered to be witnesses. This right action seeks the light, in so far as it seeks to be known, but yet dreads being seen. And why so, if not because that which is by nature fitting and decent is so done as to be accompanied with a shame-begetting penalty of sin?