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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
18. Buch

22. Die Zeit der Gründung Roms fällt zusammen mit dem Untergang des assyrischen Reiches und dem Königtum des Ezechias in Juda.

Um mich nicht in Einzelheiten zu verlieren: die Stadt Rom ist gegründet worden als ein zweites Babylon und als Tochter des ersten Babylons1, und es gefiel Gott, durch dieses zweite Babylon den Erdkreis zu bezwingen und in eine einheitliche Staats- und Gesetzesgemeinschaft überzuführen und weit und breit zu befrieden. Die Völker waren eben nun schon stark und tapfer und kriegsgeübt und sie ergaben sich daher nicht so leicht; nur mit ungeheuren Gefahren und unter großen Verlusten auf beiden Seiten und mit unsäglicher Mühe konnten sie überwunden werden. Denn als die Assyrer fast ganz Asien ihrer Herrschaft unterwarfen, da geschah es zwar auch mit Waffengewalt, aber es bedurfte dazu doch nicht so harter und blutiger Kriege, weil die Völker noch nicht geschult im Widerstand waren und auch nicht so zahlreich noch so volkreich. Es waren ja seit jener größten und allgemeinen Flut, bei der sich nur die acht Menschen in der Arche Noes retteten, erst etwas über tausend Jahre vergangen, als Ninus sich ganz Asien mit Ausnahme von Indien unterwarf. Aber Rom bezwang die vielen Völker des Morgen- und Abendlandes, die wir der römischen Herrschaft ergeben Band 28, S. 1077sehen, nicht mit solcher Schnelligkeit und Leichtigkeit, weil es sie stark und kriegerisch antraf, nach welcher Seite hin immer es sich ausbreitete. Zur Zeit der Gründung Roms nun hatte das Volk Israel 718 Jahre im Lande der Verheißung zugebracht. 27 davon treffen auf Jesus Nave, 329 auf die Zeit der Richter. Und seit der Einführung des Königtums waren 362 Jahre vergangen. König war damals in Juda einer namens Achaz oder nach anderer Berechnung dessen Nachfolger Ezechias, und jedenfalls ist soviel sicher, daß dieser vortreffliche und sehr fromme König zur Zeit des Romulus regiert hat. Dagegen im Reichsteil Israel war Osee zur Regierung gelangt.


  1. Vgl. oben XVIII 3, 2. Absatz am Schluß. ↩

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