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Gegen Faustus
75.
Entscheidend ist nämlich, aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung hin die Menschen in einen Krieg eintreten. Allerdings verlangt die dem Frieden unter den Menschen dienende Naturordnung, dass die Zuständigkeit, einen Krieg zu beginnen, sowie seine Führung beim Herrscher liegen, und dass der Dienst, den die Soldaten dem Frieden und dem Wohl der Gemeinschaft schulden, in der Ausführung seiner Kriegsbefehle liegt. Wenn es sich aber um einen Krieg handelt, der auf Veranlassung Gottes hin aufgenommen wird, ist schon der Zweifel, ob er gerechtfertigt ist, – sei es um den Hochmut der Menschen einzuschüchtern, ihn zu brechen oder ihn zu unterjochen – gotteslästerlich, da ja selbst jener Krieg, der aus menschlicher Begehrlichkeit geführt wird, dem unvergänglichen Gott in keiner Weise zum Schaden gereicht, auch nicht seinen Heiligen, für die er sich im Gegenteil sogar als nützlich erweist, weil er ihnen hilft, ihre Leidensfähigkeit zu üben, ihre Seele demütig zu machen und die Zuchtrute des Vaters ertragen zu lernen. Denn niemand hat irgendwelche Macht über sie, ausser sie sei ihm von oben gegeben (cf. Joh. 19,11). Denn es gibt keine Macht, die nicht von Gott stammt (cf. Rm. 13,1), sei es, dass er etwas befiehlt, sei es, dass er es zulässt. Da somit der gerechte Mann, selbst als Soldat unter einem Machthaber aus dieser Welt, dazu noch einem Gottesverächter, ohne sich schuldig zu machen auf dessen Befehl hin in den Krieg ziehen kann, um die Friedensordnung für die Bürger zu erhalten – sei es, weil er die Gewissheit hat, dass die Befehle, die er von ihm empfängt, nicht gegen das Gebot Gottes verstossen, sei es, weil beim Fehlen dieser Gewissheit ein etwaiger Befehl, der die Gerechtigkeit verletzt, den Machthaber zum Schuldigen macht, während sich aus der Befehlsordnung die Unschuld des Soldaten ergibt –, wie viel mehr gilt dann, dass jemand sich durch seine Kriegstätigkeit in keinerlei Weise schuldig macht, der auf Befehl Gottes Krieg führt, der ja, wie jeder weiss, der ihm dient, nichts Schlechtes befehlen kann.
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Reply to Faustus the Manichaean
75.
A great deal depends on the causes for which men undertake wars, and on the authority they have for doing so; for the natural order which seeks the peace of mankind, ordains that the monarch should have the power of undertaking war if he thinks it advisable, and that the soldiers should perform their military duties in behalf of the peace and safety of the community. When war is undertaken in obedience to God, who would rebuke, or humble, or crush the pride of man, it must be allowed to be a righteous war; for even the wars which arise from human passion cannot harm the eternal well-being of God, nor even hurt His saints; for in the trial of their patience, and the chastening of their spirit, and in bearing fatherly correction, they are rather benefited than injured. No one can have any power against them but what is given him from above. For there is no power but of God, 1 who either orders or permits. Since, therefore, a righteous man, serving it may be under an ungodly king, may do the duty belonging to his position in the State in fighting by the order of his sovereign,--for in some cases it is plainly the will of God that he should fight, and in others, where this is not so plain, it may be an unrighteous command on the part of the king, while the soldier is innocent, because his position makes obedience a duty,--how much more must the man be blameless who carries on war on the authority of God, of whom every one who serves Him knows that He can never require what is wrong?
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Rom. xiii. 1. ↩