Traduction
Masquer
Reply to Faustus the Manichaean
25.
Nor, again, is there any opposition between that which was said by them of old time, "An eye for an eye, a tooth for a tooth," and what the Lord says, "But I say unto you, that ye resist not evil; but if any one smiteth thee on thy right cheek, turn to him the other also," and so on. 1 The old precept as well as the new is intended to check the vehemence of hatred, and to curb the impetuosity of angry passion. For who will of his own accord be satisfied with a revenge equal to the injury? Do we not see men, only slightly hurt, eager for slaughter, thirsting for blood, as if they could never make their enemy suffer enough? If a man receives a blow, does he not summon his assailant, that he may be condemned in the court of law? Or if he prefers to return the blow, does he not fall upon the man with hand and heel, or perhaps with a weapon, if he can get hold of one? To put a restraint upon a revenge so unjust from its excess, the law established the principle of compensation, that the penalty should correspond to the injury inflicted. So the precept, "an eye for an eye, a tooth for a tooth," instead of being a brand to kindle a fire that was quenched, was rather a covering to prevent the fire already kindled from spreading. For there is a just revenge due to the injured person from his assailant; so that when we pardon, we give up what we might justly claim. Thus, in the Lord's prayer, we are taught to forgive others their debts that God may forgive us our debts. There is no injustice in asking back a debt, though there is kindness in forgiving it. But as, in swearing, one who swears, even though truly, is in danger of perjury, of which one is in no danger who never swears; and while swearing truly is not a sin, we are further from sin by not swearing; so that the command not to swear is a guard against perjury: in the same way since it is sinful to wish to be revenged with an unjust excess, though there is no sin in wishing for revenge within the limits of justice, the man who wishes for no revenge at all is further from the sin of an unjust revenge. It is sin to demand more than is due, though it is no sin to demand a debt. And the best security against the sin of making an unjust demand is to demand nothing, especially considering the danger of being compelled to pay the debt to Him who is indebted to none. Thus, I would explain the passage as follows: It has been said by them of old time, Thou shall not take unjust revenge; but I say, Take no revenge at all: here is the fulfillment. It is thus that Faustus, after quoting, "It has been said, Thou shall not swear falsely; but I say unto you, swear not at all," adds: here is the fulfillment. I might use the same expression if I thought that by the addition of these words Christ supplied a defect in the law, and not rather that the intention of the law to prevent unjust revenge is best secured by not taking revenge at all, in the same way as the intention to prevent perjury is best secured by not swearing at all. For if "an eye for an eye" is opposed to "If any one smite thee on the cheek, turn to him the other also," is there not as much opposition between "Thou shalt perform unto the Lord thine oath," and "Swear not at all?" 2 If Faustus thinks that there is not destruction, but fulfillment, in the one case, he ought to think the same of the other. For if "Swear not" is the fulfillment of "Swear truly," why should not "Take no revenge" be the fulfillment of "Take revenge justly"?
So, according to my interpretation, there is in both cases a guard against sin, either of false swearing or of unjust revenge; though, as regards giving up the right to revenge, there is the additional consideration that, by forgiving such debts, we shall obtain the forgiveness of our debts. The old precept was required in the case of a self-willed people, to teach them not to be extravagant in their demands. Thus, when the rage eager for unrestrained vengeance, was subdued, there would be leisure for any one so disposed to consider the desirableness of having his own debt cancelled by the Lord, and so to be led by this consideration to forgive the debt of his fellow-servant.
Traduction
Masquer
Gegen Faustus
25.
Wie soll sodann (499,9) jenes Wort, das den Alten gesagt wurde (exod. 21,24): Aug um Aug, Zahl um Zahn, im Widerspruch stehen zu dem, was der Herr sagte (Mt. 5,39): Ich aber sage euch: leistet dem Bösen keinen Widerstand; wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die andere hin, u.s.w.? Auch jenes alte Gebot wurde doch erlassen, um die Flammen des Hasses niederzuschlagen und die unbeherrschte Wut zorniger Gemüter zu bändigen! Wer gibt sich denn so leicht damit zufrieden, seine Rache genau auf das Unrecht abzustimmen, das er empfangen hat? Sehen wir nicht, wie Menschen, die nur leicht gekränkt wurden, auf Mord sinnen, nach Blut dürsten und sich kaum sättigen können am Leid ihres Widersachers? Jeder ruft doch, wenn er von einer Faust getroffen wurde, das Gericht an, um den Schläger seiner Strafe zuzuführen, oder aber er will selber Vergeltung üben und verbläut den Mann mit Fausthieben und Fusstritten von Kopf bis Fuss, wenn er nicht gar eine Waffe zu Hilfe nimmt. Um diese masslose und damit ungerechte Rache auf ein gerechtes Mass zurückzuführen, hat das Gesetz das Talio-Prinzip eingeführt, was bedeutet, dass ein jeder nach Massgabe des verübten Unrechts Strafe empfängt. Also ist das Prinzip Aug um Aug, Zahn um Zahn nicht Zunder für die Rachelust, sondern deren Eindämmung; es wurde nicht eingesetzt, um die Glut, die am Erlöschen ist, neu anzufachen, sondern um zu verhindern, dass das lodernde Feuer weiter um sich greift. Es gibt nämlich ein gerechtes Mass an Vergeltung, das dem, der Unrecht erlitten hat, gerechterweise zuzubilligen ist. Wenn wir also verzeihen, geben wir gewissermassen freiwillig etwas von unserem Recht ab. Daher wird die Verzeihung ja auch als Schuldenerlass bezeichnet, den wir als Menschen gemäss der Mahnung im Herrengebet gewähren sollen, damit auch unsere eigenen Schulden von Gott erlassen werden (cf. Mt. 6,12). Doch ist es nicht ungerecht, eine Schuld einzufordern, auch wenn es ein Merkmal der Güte ist, sie zu erlassen. Was aber beim Schwören gilt, dass auch jemand, der wahrheitsgetreu schwört, sich in die Nähe des Meineids begibt (522,9), während derjenige, der überhaupt nicht schwört, in sicherer Distanz dazu bleibt, und dass jemand, der wahrheitsgetreu schwört, zwar nicht sündigt, aber sich der Gefahr zu sündigen doch stärker annähert, als der, welcher nicht schwört (522,4) – die Warnung vor dem Schwören (lev. 19,12) ist also ein Schutz vor der Sünde des Meineids –, das gleiche gilt nun auch in der Frage der Vergeltung: zwar sündigt nur der, welcher in seiner Forderung nach Vergeltung weder Mass noch Gerechtigkeit kennt, nicht aber der, welcher eine massvolle und gerechte Vergeltung fordert, doch weniger in Gefahr, sich durch eine ungerechte Vergeltung zu versündigen, ist der, welcher überhaupt keine Vergeltung fordert. Sünde ist es nämlich, über das Geschuldete hinaus Forderungen zu stellen; keine Sünde dagegen ist es, das Geschuldete einzufordern; doch weitaus geringer ist die Gefahr, sich durch eine ungerechte Schuldeintreibung zu versündigen, wenn man die Schuld überhaupt nicht einfordert, zumal man ja von dem, den man unrechtmässig belangt, selber schuldpflichtig gemacht werden könnte. In der Frage der Vergeltung könnte also auch ich formulieren: Den Alten wurde gesagt: ‛Du sollst nicht ungerecht Vergeltung üben’; ich aber sage euch: übt überhaupt keine Vergeltung. Das ist die Vollendung des Gebotes, so wie Faustus in Bezug auf das Schwören sagte (499,4): ‛Es wurde gesagt: Du sollst nicht falsch schwören; ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht’ (Mt. 5,33); auch das ist die Vollendung des Gebotes. So also könnte auch ich formulieren; doch meiner Meinung nach war es ja nicht die Absicht Christi, mit jenen Zusatzworten (Mt. 5,38) dem Gesetz etwas zuzufügen, was diesem vorher fehlte, er wollte vielmehr darauf hinweisen, dass die Forderung des Gesetzes, sich nicht durch ungerechte Vergeltung zu versündigen (exod. 21,24), sicherer erfüllbar ist, wenn man gänzlich auf Vergeltung verzichtet, so wie er auch bei jener anderen Forderung des Gesetzes, sich nicht durch falsches Schwören zu versündigen (lev. 19,12), darauf hinwies, dass sie sicherer erfüllbar ist, wenn man überhaupt nicht schwört (cf. 526,5). Wenn nämlich die zwei Aussagen: Aug um Aug (exod. 21,24) und: Wenn einer dich auf die Wange schlägt, halte ihm auch die andere hin (Mt. 5,39) im Widerspruch zueinander stehen, warum sollte das gleiche nicht auch für diese beiden Aussagen gelten: Du sollst dem Herrn gegenüber deinen Schwur einhalten (cf. Num. 30,3; deut. 23,22), und: Du sollst überhaupt nicht schwören (Mt. 5,43)? Letzteres aber betrachtet Faustus nicht als Zerstörung, sondern als Vollendung des alten Gebotes, wie er es auch im ersten Fall (Mt. 5,39) tun sollte. Denn wenn das Gebot: Du sollst wahrheitsgetreu schwören! seine Vollendung findet im Gebot: Du sollst nicht schwören! , warum sollte dann das Gebot: Sei gerecht in deiner Vergeltung! nicht ebenso im Gebot: Übe keine Vergeltung die Vollendung finden? So erkenne ich selber in beiden Geboten Christi einen Schutz gegen die Sünde, sei es des Meineids, sei es der ungerechten Vergeltung, wobei allerdings jenes Gebot, das den gänzlichen Verzicht auf Vergeltung verlangt, den zusätzlichen Effekt hat, dass wir durch solches Vergeben der Schulden Vergebung unserer eigenen Schulden erlangen können (526,2. 15). Doch musste dem verhärteten Volk zuerst eine massvolle Schranke gesetzt werden, durch die es lernen sollte, seine Forderungen nicht über das Geschuldete hinaus auszudehnen, damit später, wenn einmal der Jähzorn, der zu massloser Vergeltung antreibt, eingedämmt sein wird, ein jeder, der dazu bereit ist, sich in ruhiger Stimmung überlegen kann, welche Schuld auf ihm selber lastet, deren Erlass er sich vom Herrn wünscht, um dann nach dieser Überlegung seinem Mitsklaven die Schuld zu erlassen.