Kap. 24. Das zeigt sich z. B. an dem Schicksal zweier Erwachsener.
Einer von ihnen, der aus freien Stücken auf das Kapitol hinaufstieg, um abzuleugnen, wurde stumm, gleich nachdem er Christus verleugnet hatte. Die Strafe begann da, wo auch das Verbrechen seinen Ausgang genommen hatte, und der Bestrafte konnte nicht einmal mehr [um Vergebung] bitten, da er keine Worte hatte, um Barmherzigkeit zu erflehen. Eine andere, die gerade in den Bädern weilte – denn das fehlte noch zu ihrer Schuld und ihrem Elend, daß sie, die die Gnade des lebenspendenden Bades verloren hatte, auch noch sogleich in die Bäder eilte!1 –, wurde dort, unrein, wie sie war, von einem unreinen Geiste ergriffen und zerbiß sich mit den Zähnen die Zunge, mit der sie Ruchloses gegessen oder Gotteslästerliches gesprochen hatte. Nach dem Genuß der frevelhaften Speise waffnete sich die Wut ihres Mundes zum eigenen Verderben. Sie wurde ihre eigene Mörderin und konnte danach nicht mehr lange am Leben bleiben; unter qualvollen Schmerzen im Leib und in den Eingeweiden gab sie ihren Geist auf.
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Vgl. De habitu virginum, Kap. 19, wo Cyprian den Besuch der gemeinsamen Bäder durch die Jungfrauen als schweren Mißstand rügt. ↩