24. Zusammenfassung der bisherigen Darlegung in diesem Buch.
Durch diese unsere ganze Darlegung glauben wir aufgewiesen zu haben, es sei gar kein Grund zu der Erkenntnismöglichkeit gegeben, es möchte dem menschlichen Geiste in den Sinn kommen, von einem wahren Gott und von einem falschen Gott zu sprechen, weil das Gesetz von Gott und Gott, von Herr und Herr gesprochen hat. Daß ferner in Name und Wesen keine Unterschiedenheit bezeichnet sei, damit es nicht möglich sei, den Namen des Wesens und das Wesen des Namens zu erkennen; da doch die Wunderkraft Gottes, die Macht Gottes, die Eigenart Gottes, der Name Gottes in S. 244 demjenigen war, den das Gesetz als Gott ausdrücklich lehrte. Zur unterscheidenden Hervorhebung der Person sollte das gemäß der Anordnung des Geheimnisses der Evangelien dadurch nachgewiesen werden, daß bei der Erschaffung der Welt Gott den Worten Gottes Folge geleistet habe; daß bei der Gestaltung des Menschen der Schöpfergott nach einem ihm und Gott gemeinsamen Bilde geschaffen habe; daß bei dem Vollzug des Urteils an den Sodomitern der Richtergott von Gott aus (herabgekommen sei); daß bei der Gewährung der Segnungen und bei der Festlegung der Geheimnisse des Gesetzes der Engel Gottes als Gott (gesprochen habe). Ziel war dabei, daß zum heilbringenden Bekenntnis in Gott-Vater und Gott-Sohn die Göttlichkeit aufgezeigt werde und so der Wesensname den tatsächlichen Sachverhalt des Wesens lehre, da das Gesetz beiden die Göttlichkeit zusprach und somit für Zweifel an der tatsächlichen Wahrheit keinen Raum ließ.