17. Auf die Anklage der Juden hin legt Christus sein Wesen und seine Geburt klar. Christi Kraft entstammt der Erkenntnis. Wesen dieser Erkenntnis.
Denn weil die Juden Christus deswegen um so mehr töten wollten, weil er Gott seinen Vater nannte und dadurch sich Gott gleichstellte,1 so hat er durch seine S. 351 Antwort an die Juden das ganze Geheimnis unseres Glaubens erläutert, indem er ihren ungläubigen Regungen widersprach. Denn als er vorher, nach der Heilung des Gichtbrüchigen, wegen der Verletzung des Sabbates als des Todesurteils würdig hingestellt wurde, hatte er gesagt: „Mein Vater wirkt noch bis jetzt, und (auch) ich wirke.”2 Daran entflammte sich alle Mißgunst, daß er sich durch die Anmaßung des väterlichen Namens Gott gleichgestellt habe. Er wollte also seine Geburt bestätigen und die Macht seines Wesens hervorheben, wenn er sagt: „Der Sohn kann nicht von sich aus irgend etwas tun, es sei denn, was er den Vater habe tun sehen.”3
Die Erwiderung nahm ihren Ausgang gegen die ungläubigen Regungen der Juden, durch die sie bis zum Verlangen seiner Ermordung angestachelt wurden. Denn auf die ihm vorgehaltene Schuld der Sabbatverletzung hatte er erwidert: „Mein Vater wirkt bis jetzt noch, und auch ich wirke;” damit wollte er zwar zu erkennen geben, daß er dies nur auf die Ermächtigung des Beispieles hin getan habe; zugleich aber auch deutlich hervorheben, daß sein Handeln als Werk des Vaters zu fassen sei, weil er (der Vater) in seinem (des Sohnes) Handeln wirke. Wider den erbitterten Vorwurf, daß er sich durch den Vaternamen Gott gleichgestellt habe, fügte er dies hinzu: „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch, der Sohn vermag nicht von sich aus irgend etwas zu tun, es sei denn, was er den Vater habe tun sehen.” Damit also nicht jene Gleichsetzung durch den Namen und das Wesen des Sohnes den Glauben an die Geburt aufhebe, deswegen sagte er, der Sohn könne von sich aus nichts tun, was er nicht den Vater habe tun sehen. Damit die Ordnung unseres heilwirkenden Bekenntnisses bei Vater und Sohn gewahrt bleibe, wies er auf das Wesen der Geburt hin, das die Macht zu handeln nicht durch den Zuwachs an Kräften gewann, S. 352 die ihm zu jedem Werk huldvoll gewährt wurden, daß er sie vielmehr aus der Erkenntnis (schon) zuvor besitze; daß er sie aber auch nicht aus dem Vorbild einer körperlich-sichtbar vollzogenen Handlung zuvor besitze, in der Weise, daß der Vater deswegen zuvor etwas tue mit Bezug auf das hin, was nachher der Sohn tun solle. So vielmehr: weil Gottes Wesen als (anderes persönliches) Wesen Gottes Dasein gewonnen hatte, d. h. der Sohn aus dem Vater geboren war, deswegen hat der Sohn es feierlich verkündet, daß der Sohn nichts tun könne, was er nicht den Vater habe tun sehen, eben weil er der Macht und des Wesens des Vaters sich bewußt war, das in ihm war; und weil der eingeborene Gott mit den Handlungen der väterlichen Macht wirkte, nahm er nur insoweit Handlungsfreiheit für sich in Anspruch, als er sich bewußt war, daß das von ihm untrennbare Wesen des Vaters es zu leisten vermöge, was er durch rechtmäßige Geburt erlangt habe. Denn Gott sieht nicht in körperlich-sinnlicher Weise, sein Sehen beruht vielmehr auf der Kraft seines Wesens.