39. Der Vater wird im Sohn geschaut, weil dessen Wesen ihm eignet. Gegen Sabellius. Gegen Arius. Art und Weise des gegenseitigen Inneseins von Vater und Sohn.
Da aber auf Grund der Nicht-unterschiedenheit und der tatsächlichen Seins-art der Sohn und der Erzeuger eines sind, so ist er so sehr kraft des Wesens, das (dem Sohn) zu eigen zukommt, in ihm geschaut worden, daß der Herr daraufhin dieses Wort sprechen konnte: „Ihr glaubt nicht, daß ich im Vater bin und der Vater in mir ist?”1 Daß Vater und Sohn kraft der wesensmäßigen Ähnlichkeit untrennbar seien, das vermögen wir nicht mit anderen Worten zu lehren als mit denen des Sohnes. Denn der Sohn, der Weg ist und die Wahrheit und das Leben,2 treibt hier nicht mit Änderung der Namen und Erscheinungsweisen nach Schauspielerart seinen Spott, daß er sich in seiner Mensch-annahme Sohn Gottes nenne, in seinem Wesen aber sich als Gott-Vater bezeichne, und der eine und einzelne sich mit der Veränderung seiner Person jetzt fälschlich (als) in einem anderen (vorhanden) vorgebe.3
Der für sich ein vereinzelter ist, ist also nicht jetzt sich Sohn, lehrt sich jetzt als Vater, wobei er Wesensnamen einführt, ohne daß das Wesen vorhanden ist. Anders ist hier die (eindeutige) Schlichtheit der Worte: denn der Vater ist Vater, und der Sohn ist Sohn. Aber mit diesen Namen und Sachverhalten ist nichts in ihm, was neu ist, was verschieden ist, was sich nacheinander ablöst. Das tatsächlich vorhandene Wesen behält nämlich seine Eigentümlichkeit, so daß Gott sei, was aus Gott stammt, und daß die Geburt weder eine Minderung noch eine Verschiedenheit bedeute; hat doch der Sohn S. 383 nicht sein Bestehen als ein dem Vatergott äußeres und unähnliches Sein; hat doch auch der Vater für die Geburt des Eingeborenen sich nicht etwas Wesensfremdes angeeignet, sondern sein ganzes Eigentum ohne Schaden für sich selbst weitergegeben. So entbehrt er also nicht göttlichen Wesens, da Gott nirgendanderswoher als aus Gott ist; er unterscheidet sich auch nicht von Gott, da er selbst nichts anderes als Gott ist; denn der Geborene Gottes hat sein Dasein im Sohn, noch auch hat das Wesen Gottes durch die aus ihm erfolgte Geburt etwas von dem Gott-sein verloren.
Der Vater ist also im Sohn und der Sohn im Vater, Gott in Gott: nicht durch die Doppelverbindung zusammenkommender Seinsarten, auch nicht durch ein von außen eingeführtes Wesen in das umfassendere selbständige Sein. Denn: etwa im Sinne der zwangsläufigen Gesetzmäßigkeit der Körper kann das, wodurch sie innerlich zusammengehalten werden, nicht äußerlich werden, sondern nur durch die Geburt eines Lebenden aus einem Lebenden, da sich die Seinsart nicht ändert, da die Geburt das göttliche Wesen nicht herabmindert, da Gott aus Gott zu nichts anderem denn als Gott geboren wird, da in ihnen nichts Neues ist, nichts Fremdes, nichts Trennbares, da es ungläubig ist, in Vater und Sohn an zwei Götter zu glauben, da es frevlerisch ist, den Vater und den Sohn als einen vereinzelten Gott zu lehren, da es lästerlich ist, das Eins-sein Gottes aus Gott in Wesens-ähnlichkeit abzustreiten.