43. Gleichheit von Vater und Sohn.
Zunächst einmal muß man die Erkenntnis gewinnen, daß Gott nicht zu sich, sondern zu uns gesprochen habe und daß er seine Sprechweise soweit auf unsere Fassungskraft abgestimmt habe, als die Schwachheit unseres Wesens zu klarem Erfassen imstande sei.
Denn als er vorhin von den Juden geschmäht wurde, warum er durch sein Bekenntnis der Gottessohnschaft S. 51 sich Gott gleichgestellt habe, war seine Antwort: alle Werke des Vaters tue auch er; alles Gericht habe er vom Vater empfangen; ihm gebühre sogar die gleiche Ehre wie dem Vater.1 Mit all dem hatte er schon vorher durch sein Bekenntnis der Sohnschaft sich dem Vater gleichgestellt, der Ehre, der Macht, dem Wesen nach. Danach hatte er gesagt, wie der Vater das Leben in sich habe, so habe er es dem Sohn als Eigenbesitz übergeben;2 damit hatte er vermöge des Geheimnisses der Geburt die Einheit des Wesens bezeichnet. Denn eben durch das Besitzen dessen, was der Vater besitzt, hat er ihn selbst bezeichnet, weil Gott nicht nach Menschenart zusammengesetzt ist, so daß bei ihm der Besitz ein anderes sei als der Besitzer. Sein Ganzes vielmehr ist Leben, nämlich vollkommen und unabhängig und unendlich im Wesen, nicht aus Verschiedenartigem zusammengesetzt, sondern das Leben selbst durch das Ganze hin. So wie es (das Leben) Besitz ist, so ist es gegeben worden; und wenn es auch deutlich die Geburt desjenigen bezeichnet, wem es gegeben wurde, so führt es doch nicht eine andere Wesensart ein, da es so als Gabe ist, wie es Besitz ist.