27. Zusammenfassung.
Was an Raum ist vollends jetzt noch für Zweifel gelassen? Dafür, daß das Hauptgebot des Gesetzes in dem Bekenntnis und in der Liebe des einen Herrn bestehe, für diese Lehre hat der Herr dem Schriftgelehrten gegenüber nicht von seinem eigenen Zeugnis Gebrauch gemacht, sondern von dem des Propheten, wonach er der Herr sei; daß er Herr sei, hat er dennoch immer dadurch begründet, daß er Gottes Sohn ist. Denn deswegen bleibt er durch die Geburt in dem Geheimnis des einen Gottes, weil Gottes Geburt (= der Sohn) das Wesen Gottes in sich beibehält und nicht durch Wesensverschiedenheit zu einem zweiten Gott sich verselbständigt; und weil die Tatsache der Zeugung weder dem Vater das Herr-sein nimmt, noch dem Sohne es nicht vollgültig zukommen läßt.
So also verliert weder der Vater seinen Vorrang (als Ursprung), noch ist der Sohn nicht im Besitze des Wesens. Denn weder ist Gott-Vater nicht der eine Herr, noch wird der eingeborene Gott als Herr von dem einen getrennt, da er als einer aus dem einen Herrn selbst S. 97 als Herr das Dasein besitzt; da er in der Weise den einen Herrn auf Grund des Gesetzes lehrt, daß er unter dem Zeugnis des Propheten auch sich als Herrn bestätigt.1
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Ps. 109 [hebr. Ps. 110]. ↩