37. Die Einheit des Vaters und des Sohnes darf nicht nach Menschenart gedacht werden.
Wie wir schon oft hervorgehoben haben, besteht in der Einheit Gottvaters und Gottsohnes nicht der Mangel menschlicher Meinungen, so daß es eine Ausweitung gäbe oder eine Abfolge oder einen Ausfluß; daß also etwa ein Quell einen Bach ausströmen lasse vom Ursprung her oder ein Baum einen Zweig an seinem Stamme trage oder das Feuer Wärme in den Raum hineinstrahle. Diese bleiben nämlich in untrennbarem Hervorgehen mehr zurückbehalten, als daß sie sich selbst gehören: da die Wärme auch im Feuer ist und der Zweig am Baum und der Bach in der Quelle. Und eben dieses (zusammengehörige) Ding (paar) bleibt mehr für sich selbst, als daß ein (selbständiges) Ding aus dem Ursprung begründet wird; denn der Baum kann nichts anderes als der Zweig, und das Feuer nichts anderes als die Wärme, und die Quelle nichts anderes als der Bach sein.
Dagegen hat der eingeborene Gott aber auf Grund S. 108 einer vollkommenen und unsagbaren Geburt als Gott ein selbständiges Dasein und ist ein wirklicher Sproß des ungewordenen Gottes und ist unkörperlicher Hervorgang eines unkörperlichen Wesens, lebendiger und wahrer Gott vom lebendigen wahren Gott und im Wesen als Gott untrennbar von Gott. Denn die wirkliche Geburt hat nicht einen wesensanderen Gott entstehen lassen, noch auch hat die Zeugung, die ein Wesen1 hervorbrachte, die Eigenart des Wesens artmäßig geändert.
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substantia = Person. ↩