20. Inwiefern wir mit Christus Gemeinschaft besitzen.
[Forts. v. S. 251 ] Niemand also möge das Geheimnis des großen Glaubens, das im Fleisch offenbart wurde,1 in falschgläubigem Sinn verletzen und niemand dem Eingeborenen vermöge des Wesens der Gottheit sich gleichstellen! Bruder soll jener uns sein und Gefährte, sofern das fleischgewordene Wort unter uns gewohnt hat,2 sofern der Mensch Jesus Christus Mittler Gottes und der Menschen ist.3 Gemeinsam soll uns sein der Vater und gemeinsam auch Gott,4 sofern wir Knechte sind; und vor den Gefährten soll er in demjenigen Wesen gesalbt sein, in dem die Gefährten gesalbt werden,5 er freilich mit Vorrecht gesalbt. In dem Geheimnis des Mittlers soll er sein Dasein haben, wie als wahrer Mensch, so als wahrer Gott, selbst Gott aus Gott, mit uns in gemeinsamem Besitz des Vaters und Gottes, in derjenigen Gemeinschaft, durch die er (unser) Bruder ist.