6. Wenn Christus ein Geschöpf ist, dann auch der Vater.
Unsere Falschgläubigkeit nimmt aber unter einem ungeheuren Zuwachs an Verwerflichkeit mit dieser Kühnheit eines verbotenen Wortes ihren Fortgang: daß auch der Vater von einem Geschöpf sich nicht unterscheide, weil der Sohn ein Geschöpf ist. Denn Christus bestand in der Gestalt Gottes fort und hat die Knechtesgestalt angenommen.1 Wenn nun derjenige ein Geschöpf ist, S. 284 der Gottes Gestalt besitzt, dann wird auch Gott (-Vater) der Geschöpflichkeit nicht fern sein, weil ein Geschöpf in Gottes Gestalt ist.
In Gottes Gestalt zu sein, bedeutet aber nichts anderes, als in Gottes Wesen zu verbleiben; eben dadurch ist auch Gott ein Geschöpf, weil es in seinem Wesen ein Geschöpf (= Christus) gibt. Wer aber in Gottes Gestalt war, hat es nicht als einen Raub betrachtet, Gott gleich zu sein, weil er doch aus der Gleichheit mit Gott, d. h. aus dessen Gestalt zu der Gestalt des Knechtes herabsteigen wollte. Von Gott her konnte er aber nicht zum Menschen herabsteigen, es sei denn, daß er als Gott aus Gottes Gestalt her sich entäußerte. Durch seine Entäußerung hat er sich aber nicht bis zum Nichtsein zum Verschwinden gebracht, da er doch etwas anderes war, als er vorher gewesen war. Es hat sich auch nicht selbst aufgegeben, wer sich in sich entäußert hat, da die kraftvolle Macht auch in der Macht der Selbstentäußerung fortbesteht, da ferner der Übergang in die Gestalt des Knechtes keinen Verlust des Wesens Gottes bedeutet, weil die Entäußerung der göttlichen Gestalt nichts anderes als eine kraftvolle Betätigung der göttlichen Macht ist.
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Vgl. Phil. 2, 7. ↩