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Werke Salvianus von Marseille (405-451) De gubernatione Dei Von der Weltregierung Gottes (BKV)
VII. Buch

22. Ihre Vorschriften bekämpfen die Unsittlichkeit in vollem Umfang

Von Entrüstung über die Verhältnisse getrieben, habe ich die begonnene Ordnung der Darstellung etwas außer acht gelassen. Nun will ich zum oben Gesagten zurückkehren. Ich habe ausgeführt, daß die Gemeinwesen von Afrika voll von ungeheuerlicher Unkeuschheit waren und unter ihnen besonders die Königin und Herrin; die Vandalen aber seien von all diesem nicht befleckt worden. Ganz anders waren also die Barbaren, von denen wir reden, die unsere Sünde und Schande bessern sollten. Sie säuberten ganz Afrika vom Greuel weichlicher Männer, sie scheuten auch die Berührung mit Dirnen. Und sie scheuten sie nicht bloß oder brachten sie zeitweilig zum Aufhören, sondern sie haben völlig damit aufgeräumt. O gütiger Herr! O milder Erlöser! Wie- S. 251 viel bewirkt durch dich der Eifer für Zucht, durch welchen die Laster der Natur geändert werden können, wie sie durch jene verändert wurden! Aber wie wurden sie verändert? Es ist nämlich von Nutzen, nicht nur über den Erfolg zu sprechen, sondern auch über die Ursachen des Erfolges. Schwierig ist es, die Schamlosigkeit durch Wort und Befehl wegzubringen, wenn sie nicht völlig ausgerottet worden ist; und schwierig ist es, Keuschheit durch Worte zu erzwingen, wenn sie nicht in der Tat eingeführt wird. Jene wußten das, und sie vernichteten die Unzucht auf eine Weise, daß sie die Dirnen schonten. Sie töteten die unglücklichen Mädchen nicht, um ihre Sorge für Beseitigung des Lasters nicht durch Grausamkeit zu beflecken und, während sie den Wunsch hegten, die Sünde zu vernichten, bei deren Ausrottung selbst zu sündigen. Aber so besserten sie die Irrenden, daß ihre Tat wohl ein Heilmittel, aber keine Strafe war. Sie befahlen nämlich allen Dirnen, zwangsweise eine Ehe zu schließen; sie verwandelten das unzüchtige Gewerbe in ein Eheleben und erfüllten so das Wort und Gebot des Apostels, 1jede einzelne Frau solle ihren Mann haben und jeder Mann seine Frau. Weil die Unenthaltsamkeit ohne diese Erlaubnis 2zu fleischlichem Umgang nicht im Zaum gehalten werden konnte, wurde die Begierde des Leibes so gesetzlich gemacht, auf daß die Unenthaltsamkeit keine Sünde mehr in sich schließe. Dabei war nicht nur vorgesehen, daß die Frauen, die nicht ohne Männer sein könnten, Männer hätten, sondern daß sie auch durch Beschützer im eigenen Hause bewahrt würden, da sie sich selbst nicht zu bewahren verstanden. Und indem sie beständig unter der Leitung des Ehemanns standen, sollte sie die eheliche Aufsicht S. 252 vor Bösem bewahren, auch wenn die Gewöhnung an die einst getriebene Unzucht sie zu einer schlechten Tat verleiten wollte. Um die böse Begierde zu unterdrücken, erließen sie auch strenge Verordnungen zur Keuschheit und hielten die Unkeuschheit mit dem Schwert der Gesetze im Zaume. So wurde die Keuschheit beider Geschlechter im Haus durch das eheliche Leben, in der Öffentlichkeit durch die Furcht vor den Gesetzen erhalten; und so wurde die Enthaltsamkeit durch doppelten Schutz gefördert; denn in der Familie war etwas, was man liebte, und draußen etwas, was man fürchtete. Diese Gesetze selbst sind aber keineswegs gleichartig mit jenen, die die Unreinheit teilweise so entfernen, daß sie sie teilweise gestatten, oder mit jenen römischen Erlassen, welche die Hurer zwar von fremden Ehefrauen fernhielten, an alle öffentlichen Dirnen aber heranließen, indem sie den Ehebruch zwar verboten, aber Bordelle erbauen ließen. Sie fürchteten natürlich, die Menschen möchten allzu keusch und rein werden, wenn sie sie vollständig von jeder Unsittlichkeit frei hielten! Nicht so die, von denen wir sprechen: sie verhinderten Hurerei ebenso wie Ehebruch; sie wollen, daß die Frauen keinem im Fleische angehören sollten als ihrem Gatten, und daß die Männer sich keiner beigesellen sollten als ihrer Gattin. Sie lassen fleischliche Lust nicht über das gesetzliche Ehebett hinausdringen; sie richten ihre Gesetze nach der Regel des göttlichen Gesetzes ein, so daß sie nichts für erlaubt hielten, was Gott nicht erlaubt wissen wollte. Und daher glaubten sie, keinem Menschen etwas gestatten zu dürfen, außer das, was allen von der Gottheit erlaubt worden war.


  1. 1 Kor. 7, 2. ↩

  2. Wir übernehmen die von Härtel und Pauly gemachte Verbesserung permissione statt des überlieferten, von Halm beibehaltenen und auch von Brakman a. a. O. S. 172 verteidigten permixtione. ↩

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Von der Weltregierung Gottes (BKV)

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