24. Daß die Ländereien, aus welchen die Völker der Chananäer vertrieben wurden, für die Nachkommen des Sem bestimmt waren.
Wie eine alte Überlieferung lehrt, hatten die Söhne Sems ebendiese Ländereien der Chananäer, in welche die Söhne Israels geführt wurden, einst bei der Theilung des Erdkreises als ihren Antheil gezogen, und erst nachher nahmen durch Gewalt und Macht die Nachkommen Chams in ungerechtem Einfall davon Besitz. Darin bewährt sich nun auch die Gerechtigkeit des Urtheils Gottes, der jene aus dem fremden Eigenthum, das sie sündhaft an sich gerissen, S. a439 vertrieb und diesen den alten Besitz der Väter, der ihrem Geschlecht bei der Welttheilung zugekommen war, zurückgab. Daß dieses Bild auch für uns Geltung habe, ergibt sich aus einem ganz zuverlässigen Vergleichungsgrund. Denn der Wille des Herrn hatte von Natur aus den Besitz unseres Herzens nicht den Lastern, sondern den Tugenden zugetheilt. Da nun diese nach der Untreue Adams durch die frech werdenden Laster, d. i. die chananäischen Völker aus ihrer Heimath vertrieben worden sind, so muß man nicht glauben, daß sie fremdes Gebiet weggenommen, sondern das eigene wieder erlangt haben, wenn es ihnen mit Gottes Gnade durch unsern Fleiß und Eifer wieder zugestellt worden ist.