7. Frage, ob der nun schuldig sei, der einen Gerechten tödte, da doch der Gerechte von dem Tode Gewinn hat.
Germanus: Wenn also der getödtete Gerechte nicht nur kein Übel erduldete, sondern noch Lohn für sein Leiden erlangt, wie wird man dann den in Anklagestand rufen, der durch die Tödtung nicht schadete, sondern nützte?