8. Antwort auf die vorausgegangene Frage.
Theodorus: Wir handeln von der Eigenthümlichkeit des S. a452 Guten und Bösen oder dessen, was wir das Mittlere nannten, aber nicht von dem Trachten Derer, die Solches begeben. Denn es wird nicht ein Gottloser oder Ruchloser deßhalb straflos sein, weil er durch seine Bosheit dem Gerechten nicht schaden konnte. Die Geduld und Tugend des Gerechten wird doch nicht dem zum Lohne gereichen, der Tod oder Marter zufügte, sondern dem, der das Zugefügte geduldig hinnahm. Also wird Jener mit Recht bestraft werden für seine wilde Grausamkeit, in der er ein Übel zufügen wollte: und Dieser hat nichts destoweniger kein Übel erduldet, weil er in der Tugend seiner Seele die Prüfungen und Schmerzen geduldig ertrug und so Das, was ihm in böser Absicht angethan worden war, zu seinem Emporkommen in einen bessern Zustand und zur Seligkeit des ewigen Lebens beitragen ließ.