11. Von der Strafe dessen, der verführt oder verführt wird.
Hierin muß uns nun aber auch der Umstand besonders anweisen, von bösen Rathschlägen uns abzuwenden, daß, obwohl der Urheber der Verführung mit geziemender Strafe und Verurtheilung gezüchtigt wird, doch auch der Verführte nicht straflos bleibt, obwohl er eine etwas leichtere Strafe erhält, als der Verführer. Das sehen wir hier vollständig ausgedrückt: Adam nemlich, der betrogen wurde, oder — um die Worte des Apostels zu gebrauchen 1 — der „nicht betrogen wurde“, sondern der der Verführten nachgebend in die verderbliche Einwilligung fiel, er wurde nun zum Schweiße des Angesichts und zur Arbeit verurtheilt, die ihm jedoch nicht durch seine, sondern durch der Erde Verfluchung und Unfruchtbarkeit bestimmt ward. Das Weib jedoch, welches hier durch Überredung sich verschuldete, verdiente die Vermehrung der Seufzer und Schmerzen und Traurigkeit und wurde dem beständigen Joche der Unterwürfigkeit preisgegeben. Die Schlange aber, als erste Anstifterin des Frevels, wird mit ewigem Fluche bestraft. Man muß sich also mit größter Sorgfalt und Achtsamkeit vor verkehrten Rathschlägen hüten, weil sie ebensowohl den S. a521 Urheber strafen als auch den Betrogenen nicht ohne Schuld und Strafe lassen.
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I. Tim. 2, 14. ↩