22. Einwand, wie den Söhnen Seths ihre unheilige Verbindung mit den Töchtern Kains vor dem gesetzlichen Verbote vorgeworfen werden könne.
Germanus: Mit Recht könnte Jenen, weil sie diese Verbindung gewagt, ein Verbrechen der Gesetzübertretung vorgeworfen werden, wenn ihnen dieß Gebot wäre gegeben gewesen. Da nun aber die Beobachtung dieser Trennung noch nicht gesetzlich festgestellt war, wie konnte ihnen eine geschlechtliche Vermischung als Schuld angerechnet werden, die durch kein Verbot untersagt war? Das Gesetz pflegt doch nicht vergangene Verbrechen zu verwerfen, sondern künftige.