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Bibliothek der Kirchenväter
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Works John Cassian (360-435) Collationes patrum Vierundzwanzig Unterredungen mit den Vätern (BKV)
Achte Unterredung, welche die zweite mit Abt Serenus ist über die Herrschaften oder Mächte.

24. Daß Diejenigen, welche vor der Sündfluth sündigten, mit Recht bestraft wurden.

S. a537 So sehen wir also, daß Gott von Anfang Alles vollkommen geschaffen hatte, und daß es Nichts gab, was seiner ersten Anordnung als einer kurzsichtigen und unvollkommenen hätte zugefügt oder beigegeben werden müssen, wenn Alles in dem Zustande oder jener Einrichtung geblieben wäre, worin es von ihm erschaffen war. Und so werden wir beweisen, daß Gott mit Recht gegen Jene eingeschritten sei, welche vor dem Gesetze, ja vor der Sündfluth sündigten, weil sie für ihre Übertretung des natürlichen Gesetzes ohne jede Entschuldigung Strafe verdienten. Wir wollen auch nicht in die Lästerungen und Schmähungen Jener fallen, die unkundig dieses Verhältnisses dem Gotte des alten Testamentes seine Ehre entziehen und mit Verläumdung und Spott gegen unsern Glauben sagen: „Wozu denn gefiel es unserm Gotte, nach so vielen tausend Jahren ein Gesetz zu verkünden, nachdem er so viele Jahrhunderte ohne Gesetz hatte vorübergehen lassen? Wenn er nachher etwas Besseres gefunden hat, so ist klar, daß er beim Beginne der Welt einen geringern oder schlechtern Geschmack gehabt habe, und daß er darnach, gleichsam durch die Erfahrung belehrt, angefangen habe, richtiger vorzusorgen und seine ersten Anordnungen zu verbessern.“ Das paßt durchaus nicht für das unendliche Vorherwissen Gottes und wird nur mit ungeheurer Gotteslästerung gegen ihn von häretischem Wahnsinn vorgebracht, da ja der Prediger 1 sagt: „Ich erkannte, daß Alles, was Gott vom Anfang schuf, sein wird in Ewigkeit. Es gibt Nichts, was dazu gefügt, und Nichts, was davon genommen würde.“ Deßhalb nun ist das Gesetz nicht gegeben für die Gerechten, sondern für die Ungerechten und Unbotmäßigen, für die Ruchlosen und Sünder, für die Lasterhaften und Unreinen. S. a539 Denn Jene, die da die gesunde und unverletzte Zucht des natürlichen und angebornen Gesetzes besaßen, bedurften keineswegs dieses von aussen angewandte und schriftlich aufgezeichnete Gesetz, das jenem natürlichen als Beihilfe gegeben war. Daraus ergibt sich nun mit offenbarem Beweise, daß weder jenes schriftlich gebotene Gesetz von Anfang an gegeben werden mußte — denn es war das überflüssig, so lange noch das natürliche Gesetz bestand und unverletzt war — noch die evangelische Vollkommenheit vor der Beobachtung des Gesetzes geoffenbart werden konnte. Denn Diejenigen, welche nicht zufrieden waren, die erlittenen Beleidigungen mit gleicher Vergeltung zu rächen, sondern für den leichtesten Schlag den tödtlichen Stoß und den verwundenden Pfeil zurückgaben und für einen Zahn das Leben des Schlagenden forderten, — sie hätten gewiß nicht hören können: „Wenn dich Einer auf die rechte Wange schlägt, so reich ihm auch die linke dar!“ Auch konnte das Wort: „Liebet eure Feinde!“ denen nicht gesagt werden, bei welchen es für einen großen Erfolg und Nutzen gehalten wurde, seine Freunde zu lieben und von den Feinden sich abzuwenden, sich aber mit dem Hasse gegen dieselben zu begnügen, ohne sie sogleich zu unterdrücken und zu tödten.


  1. Pred. 3, 14 (70). ↩

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Translations of this Work
Conférences de Cassien sur la perfection religieuse Compare
Vierundzwanzig Unterredungen mit den Vätern (BKV)
Commentaries for this Work
Avant-Propos des Conférences de Cassien sur la perfection religieuse
Einleitung: Vierundzwanzig Unterredungen mit den Vätern

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