3. Über die Abtödtung der Unzucht und Unreinigkeit.
Wenn wir nun sehen, daß Viele ihr Vermögen Christo zu lieb so von sich geworfen haben, daß wir sicher sind, es sei nicht bloß der Geldbesitz aufgegeben, sondern selbst Das Verlangen darnach für immer aus ihren Herzen gerissen, so müssen wir folgerichtig glauben, daß auf dieselbe Weise auch die Glut der Unzucht ausgelöscht werden könne. Denn es hätte der Apostel nicht eine unmögliche Sache mit einer möglichen verbunden, sondern da er wußte, daß beide möglich seien, so befahl er auch, sie auf gleiche Weise abzutödten. Und so sehr vertraut der hl. Apostel, daß die Unzucht oder Unreinigkeit aus unfern Gliedern getilgt werden S. b33 könne, daß er lehrt, dieselben müßten unter uns nicht nur abgetödtet werden, sondern dürften nicht einmal genannt werden: 1 „Buhlschaft aber,“ sagt er, „und jegliche Unlauterkeit oder Habgier werde unter euch nicht einmal genannt, so wie es Heiligen geziemt; auch nicht Schändlichkeit oder thörichtes Geschwätz oder Leichtfertigkeit, die sich nicht gehört.“ Daß Dieß in gleicher Weise gefährlich sei und uns mit gleicher Verbannung vom Reiche Gottes fern halte, lehrt er mit den Worten: „Das aber wisset, daß kein Buhler, kein Unreiner oder Geiziger — was Götzendienst ist — ein Erbtheil hat am Reiche Christi und Gottes;“ und wieder: 2 „Täuschet euch nicht; weder Buhler noch Götzendiener noch Ehebrecher, weder Weichlinge noch Knabenschänder, weder Diebe noch Geizige oder Trunkenbolde oder Lästerer und Räuber werden Das Reich Gottes besitzen.“ Es darf mithin kein Zweifel sein, daß die Befleckung der Unzucht und Unreinigkeit von unsern Gliedern getilgt werden könne, da der Apostel ihre Entfernung in derselben Weise befiehlt wie die des Geizes, des thörichten Geredes, der Possen, der Trunkenheit und der Diebereien, deren Trennung leicht ist.