11. Antwort, daß die Absicht des Handelnden, nicht aber der Erfolg der Handlung in Betracht zu ziehen sei.
Joseph: In allen Fällen ist, wie wir sagten, nicht der Erfolg des Werkes, sondern der Wille des Wirkenden zu betrachten, und nicht sofort zu untersuchen, was Einer gethan hat, sondern in welcher Absicht er gehandelt habe, so daß wir Manche verworfen finden für solche Thaten, aus welchen nachher Gutes hervorging, während im Gegentheil Andere durch tadelnswerthe Handlungen zur höchsten Gerechtigkeit gelangten. So nützte weder der glückliche Ausgang der Dinge Jenem, der mit heimlicher schlechter Absicht nicht jenen erfolgten Nutzen wirken wollte, sondern etwas Gegentheiliges; noch schadete der tadelnswerthe Anfang Diesem, der nicht aus Verachtung Gottes noch in S. b177 verbrecherischem Vorsatz, sondern im Hinblick auf einen nothwendigen und heiligen Zweck sich zu einem verwerflichen Beginne zwingen ließ. 1
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Wir wollen all Dieß mit Vorsicht aufnehmen und festhalten, daß man nie mit freiem Willen Böses thun darf, damit Gutes daraus entstehe. ↩