22. Einwurf, daß zwar die Enthaltsamkeit verborgen werden müsse. Das Verweigerte aber nicht mehr angenommen werden dürfe.
Germanus: In jenem erstern Beispiele nun ist es, wie wir glauben, nicht zweifelhaft, daß es nützlicher sei, unsere Enthaltung den Fragenden zu verbergen, als sie zu verrathen: und in Betreff solcher Fälle gestehen auch wir, S. b196 daß die Lüge unvermeidlich sei. 1 Im zweiten (Beispiele) aber liegt für uns gar keine Nöthigung zur Lüge vor; erstens weil wir Das, was uns durch den Dienst der Brüder dargereicht wird, so zurückweisen könnten, daß wir uns durch keine Erklärung binden, und dann weil wir nach einmal geschehener Zurückweisung unsern Ausspruch unveränderlich wahren können.
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Ein ganz irriges Zugeständniß; man kann sich mit Ausflüchten helfen oder schweigen. ↩