28. Frage, ob der genannten Ansicht jene Stelle entgegenstehe, in der es heißt: „Ich habe geschworen und beschlossen“ &c. &c.
Germanus: Soweit es also auf diese Lehre ankommt, die deutlich und reichhaltig ausgeführt wurde, so darf ein Mönch Nichts bestimmen, damit er nicht sich entweder als wortbrüchig erweise oder als eigensinnig. Wo sollen wir nun aber jenen Ausspruch des Psalmisten hinstellen: 1 „Ich habe geschworen und beschlossen, die Urtheile deiner Gerechtigkeit zu wahren“? Denn was Anderes heißt „schwören“ und beschließen, als unsere Bestimmungen unverrückt bewahren.
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Ps. 118, 106. ↩