3. Von der Darbringung der Zehnten und der Erstlinge.
Die Zehnten nun waren durch das Gebot des Herrn für den Gebrauch der Leviten bestimmt, die Opfer und Erstlinge für die Priester: aber bei den Erstlingen war diese Ordnung, daß der fünfzigste Theil der Früchte oder Thiere für den Dienst des Tempels oder der Priester gereicht wurde. Dieses Maaß verringerten die Lauen ungetreuer Weise, die frömmern aber vermehrten es, so daß jene vom sechzigsten, diese vom vierzigsten Theile ihrer Flüchte die Abgabe leisteten. Denn die Gerechten, für welche das Gesetz nicht gegeben ist, beweisen, daß sie nicht unter dem Gesetze stehen, dadurch, daß sie die Gerechtigkeit des Gesetzes nicht nur zu erreichen, sondern auch zu überbieten trachten, und dadurch, daß ihre Opferwilligkeit grösser ist als der gesetzliche Befehl, da sie das Gebotene vermehrt und Freiwilliges zu dem Pflichtschuldigen hinzufügt.