17. Der Urteilsspruch
Deshalb las der Richter nunmehr von einer Tafel das Urteil ab, das seinerzeit bei der Erscheinung nicht verlesen worden war, ein geistliches Urteil, wie man es unbedenklich nennen darf, ein Urteil, wie es eines solchen Bischofs, eines solchen Zeugen würdig war, ein ruhmvolles Urteil1, in dem er als ein „Bannerträger seiner Sekte“ und als ein „Feind der Götter“ bezeichnet war, dessen Person „den Seinigen als warnendes Beispiel dienen“ und durch dessen Blut „die Lehre befestigt“ werden solle. Nichts ist vollkommener, nichts ist wahrhaftiger als dieser Richterspruch. Denn jedes Wort, das da gesagt ist, ist göttlich, wenn es auch von einem Heiden stammt. Und es ist ja auch gar kein Wunder, da doch auch sonst die Hohenpriester über das Leiden weissagen2. Ja, Bannerträger war er gewesen, S. 30 denn er lehrte, das Banner (Zeichen) Christi zu tragen3; ein Feind der Götter war er, denn er forderte dazu auf, die Götzenbilder zu zerstören; zum Vorbilde diente er den Seinigen, denn als der erste in der Provinz4 brachte er das Erstlingsopfer des Martyriums dar für viele, die ihm auf dem gleichen Wege folgen sollten. Auch die „Lehre“ sollte durch sein Blut noch mehr befestigt werden, aber die Lehre der Märtyrer, die in Nachahmung ihres Lehrers den nämlichen Ruhm zu gewinnen strebten und die Lehre ihres Vorbilds ihrerseits durch ihr eigenes Blut befestigten.
Zu der folgenden Ausdeutung vgl. den Wortlaut des Urteils in den prokonsularischen Akten. ↩
Vgl. Joh. 11, 49 f. Nach Corssen wäre hier an heidnische Priester zu denken, die auf Grund des Opfers prophezeiten. ↩
Unter dem Banner oder dem Zeichen Christi ist wohl das Kreuz zu verstehen. ↩
Es wäre unrichtig, aus dieser Stelle zu schließen, daß Cyprian überhaupt der erste Märtyrer in Afrika gewesen wäre, er war vielmehr nur der erste afrikanische Bischof, der den Märtyrertod starb. Oder will Pontius lediglich hervorheben, daß Cyprian als erstes Opfer der valerianischen Verfolgung fiel? ↩
