Dritter Artikel Die Gerechtigkeit, das Urteil, die Wahrheit müssen den Eidschwur begleiten.
a) Diefe Aufzählung ist unzulässig. Denn: I. Diese drei Dinge schließen einander gegenseitig ein, da die Wahrheit ein Teil der Gerechtigkeit (Cicero, 2. de Inv.) und das Urteil ein Akt der Gerechtigkeit ist. II. Der Glaube, die Andacht und vieles Andere muß noch den Eidschwur begleiten. III. Kein menschliches Werk darf sich vollziehen gegen die Gerechtigkeit oder Wahrheit und ohne Urteil. (1. Tim. 5, 21.) Also wird dies Alles unnötigerweise aufgeführt; denn es ist selbstverständlich. Auf der anderen Seite heißt es Jerem. 4.: „Du sollst schwören so wahr der Herr lebt, in Wahrheit, Urteil und Gerechtigkeit;“ wie Hieronymus schreibt: Diese drei sind die Begleiter eines Eidschwures.
b) Ich antworte, zum guten Gebrauche des an sich guten Eidschwures werde zweierlei erfordert: 1. daß jemand nicht leichthin, sondern mit gebührender Ursache, also aus Notwendigkeit schwöre; und mit Bezug darauf wird ein die Umstände unterscheidendes, abwägendes Urteil erfordert; — 2. daß jemand weder Falsches schwöre noch Unerlaubtes durch den Schwur bekräftige; mit Bezug darauf wird Wahrheit und Gerechtigkeit erfordert, der unvorsichtige Eid entbehrt des Urteils; der falsche Eid der Wahrheit; der boshafte oder ungerechte Eid entbehrt der Gerechtigkeit.
c) I. Das „Urteil“ ist hier nicht der Akt der Gerechtigkeit, sondern will Vorsicht besagen. Und auch „Wahrheit“ bedeutet hier nicht den Teil der Gerechtigkeit bei Cicero, sondern eine Eigenheit und Bedingung der Redeweise. II. Der Glaube, die fromme Andacht u. dgl. sind mit eingeschlossen im „Urteile“. Die anderen beiden Begleiter gehören der Sache an, in betreff deren geschworen wird. III. Im Eidschwure liegt eine große Gefahr; sowohl wegen der Majestät Gottes, dessen Zeugnis angerufen wird, als auch wegen der Flüchtigkeit der menschlichen Zunge. Und deshalb werden diese drei Bedingungen hier mehr erfordert wie bei den anderen menschlichen Thätigkeiten.
