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Werke Thomas von Aquin (1225-1274) Summa Theologiae Summe der Theologie
Tertia Pars
Quaestio 20

Zweiter Artikel. Christus ist unterworfen Ihm selber.

a) Dies scheint nicht. Denn: I. Cyrillus sagt (ep. synodica): „Weder ist Christus gegenüber Sich
selbst Knecht noch ist Er Herr: eine Thorheit ist es oder vielmehr gottlos, so
zu sprechen und zu meinen.“ Dasselbe behauptet Damascenus (4. de orth.
fide 21.): „Das eine Sein, Christus, kann nicht gegenüber Sich selbst
Herr sein.“ II. „Knecht“ wird bezogen auf „Herr“. Es giebt aber keinerlei thatsächliche Beziehung eines Wesens zu sich selbst, so daß Hilarius sagt (3. de
Trin.): „Nichts ist sich selbst gleich oder ähnlich.“ III. „Wie die vernünftige Seele und das Fleisch der eine Mensch
ist, so ist Gott und Mensch der eine Christus,“ sagt Athanasius. Nicht
aber sagt man vom Menschen, er sei sich selber unterworfen deshalb, weil
sein Leib unterworfen ist der Seele. Also ist auch nicht Christus unterworfen Sich selber, weil seine menschliche Natur gehorcht der göttlichen. IV. Auf der anderen Seite sagt Augustin (1. de Trin. 7.): „Die
Wahrheit thut dies dar, daß nach dieser Weise, wonach der Vater größer
ist wie der Sohn (gemäß der menschlichen Natur des letzteren), der Sohn
auch geringer ist Sich selbst gegenüber.“ V. Nach demselben heiligen Vater (l. c.) ist so die menschliche Natur
vom Sohne Gottes angenommen worden, daß Er die göttliche nicht verlor.
Gemäß der göttlichen Natur aber, welche die eine gemeinsame ist für
Vater, Sohn und heiligen Geist, ist der Vater größer wie der Sohn in
dessen menschlicher Natur. Also ist der Sohn als Gott größer wie Er
selbst als Mensch. VI. Nach der menschlichen Natur ist Christus Knecht Gott des Vaters,
nach Joh. 20.: „Ich steige auf zu meinem Vater und zu euerem Vater,
zu meinem Gotte und zu euerem Gotte.“ Wer aber Knecht des Vaters ist,
der ist dies auch gegenüber dem Sohne, da ja sonst nicht Alles dem Sohne
gleichermaßen gehörte wie dem Vater. Also.

b) Ich antworte, „Herr sein“ oder „Knecht sein“ werde der Person zugeschrieben gemäß einer Natur. Daß also Christus Herr seiner selbst genannt wird oder daß man vom „Worte“ aussagt, es sei Herr des Menschen Christus; dies kann in doppelter Weise verstanden werden: 1. so, daß damit gemeint ist, es bestehe in Christo eine andere Person des „Wortes“, welche gebietet und eine andere Person des Menschen, der dient; und dies ist verurteilt im allgemeinen Konzil zu Ephesus (part. 3. c. 1.): „Wenn jemand behauptet, das Wort von Gott dem Vater sei der Herr oder Gott Christiund nicht vielmehr bekennt, daß Christus Gott und Mensch zugleich sei, nämlich das fleischgewordene Wort, wie die Schrift sagt; — der sei im Banne.“ Und in diesem Sinne sind die Stellen bei Cyrill und Damascenus (vgl. oben) zu verstehen; danach ist Christus nicht geringer wie Er selbst und nicht Sich selbst unterworfen. Es kann 2. dies aufgefaßt werden gemäß der Verschiedenheit der Naturen in der einen einigen Person. Und so können wir sagen, daß Christus gemäß der einen von beiden Naturen zugleich mit dem Vater herrsche und regiere; gemäß der anderen gleich uns diene und unterworfen sei, wie Augustin oben sagte. Da jedoch „Christus“ bezeichnet den Namen der Person, wie auch dieser Ausdruck „Sohn“, so wird jenes schlechthin von Christo ausgesagt, was Ihm zukommt auf Grund seiner Person, die ewig ist; und zudem betrifft dies solche Beziehungen, welche in mehr eigentlichem Sinne die Person oder das Fürsichbestehen angehen. Was aber gemäß der menschlichen Natur Christo zukommt, das wird ausgesagt besser mit einem diesbezüglichen Zusätze, so daß wir hier sagen müssen, Christus sei geringer als Er selbst auf Grund der menschlichen Natur.

c) I. Cyrillus und Damascenus leugnen die Mehrheit der Personen in Christo. II. Schlechthin ist ein anderer der Knecht, ein anderer der Herr;
jedoch nach der einen oder der anderen Seite hin kann der nämliche zugleich
Herr und Knecht sein. III. Weil verschiedene Vermögen im Menschen sind: niedere und
höhere, so besteht nach Aristoteles (5 Ethic. ult.) im Menschen eine Gerechtigkeit gegenüber sich selbst, insoweit die Begehr- und Abwehrkraft im sinnlichen Teile gehorchen der Vernunft. IV. V. VI. sind oben beantwortet.

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