Über den Dekalog
Einleitung
Während die zwei Bücher über das Leben des Moses ein ganz für sich allein stehendes Werk sind und schon aus dem Grunde, weil sie für einen nichtjüdischen Leserkreis bestimmt sind, in keinem engeren Zusammenhang mit andern Schriften Philos stehen, gehört das Buch „Über den Dekalog" (De decalogo) wiederum zu der zusammenhängenden Schriftenreihe, in der Philo eine systematische Darstellung des ganzen Inhalts des Pentateuchs gibt. Das Buch „Über die Weltschöpfung" war der erste Hauptteil dieses grossen Werkes, die Lebensbeschreibungen der Patriarchen, von denen nur das Leben Abrahams und Josephs erhalten sind, bildeten den zweiten Hauptteil. Das vorliegende Buch steht an der Spitze des dritten Hauptteils, der die Mosaische Gesetzgebung behandelt, und schliesst sich, wie aus Philos Worten selbst (§ 1) hervorgeht, unmittelbar an das Leben Josephs an. Philo handelt darin über die zehn Gebote, die er, wie auch der überlieferte Titel besagt, als κεφάλαια νόμων bezeichnet d. h. als die Hauptstücke oder die allgemeinen Grundlagen der von Moses gegebenen Spezialgesetze, deren Erläuterung im einzelnen dann in den folgenden Büchern gegeben wird.
Das Buch, das einen verhältnismässig geringen Umfang hat, zerfällt in drei Abschnitte: der erste (§1—49) enthält allgemeine Bemerkungen über den Dekalog und die Offenbarung am Sinai, im zweiten (§ 50—153) werden die zehn Gebote einzeln der Reihe nach erläutert, im dritten (§ 154—178) werden kurz die Gesetze und Vorschriften aufgezählt, die unter jedes der zehn Gebote fallen. Nach den einleitenden Worten (§ 1), die auf die vorangegangenen Lebensbeschreibungen der Patriarchen als der Symbole der άγραφοι νόμοι hinweisen, wirft Philo die Frage auf, weshalb Moses seine Gesetze in der Wüste gegeben habe, und gibt dafür vier Gründe an (§ 2—17). Er erklärt dann, dass die in der heiligen Schrift enthaltenen Gesetze teils von Gott persönlich geoffenbart teils von dem Propheten Moses gegeben sind (§ 18. 19), und wendet sich nunmehr zu den zehn Gottesworten, dem eigentlichen Gegenstand unseres Buches. Die Zehnzahl der von Gott geoffenbarten Gebote gibt ihm zunächst Gelegenheit, über die Bedeutung der 10, der Zahl der Vollkommenheit, nach der pythagoreischen Zahlenlehre und Zahlensymbolik ausführlich zu sprechen (§ 20—28); dieselbe Zahl findet auch bei den logischen Kategorien Anwendung (§ 29—31). Philo fragt dann, in welcher Weise Gott sich geoffenbart hat, und antwortet: nicht durch eine Stimme nach Art der menschlichen, sondern durch einen eigens zu diesem Zwecke geschaffenen und in der Luft gebildeten wunderbaren Ton (§ 32—35). In Beantwortung einer weiteren Frage, weshalb in den zehn Geboten, obwohl sie an eine Gesamtheit gerichtet sind, der einzelne angeredet wird („du sollst nicht töten" u.s.w.), führt er drei verschiedene Gründe dafür an (§ 36—43). Dann werden im Anschluss an den Bibeltext die wunderbaren Naturerscheinungen geschildert, unter denen die Offenbarung am Sinai erfolgte (§ 44 —49). Der zweite Abschnitt enthält den Hauptteil des Buches, die Erläuterung der einzelnen Gebote. Die auf zwei Tafeln verzeichneten 10 Worte zerfallen auch ihrem Inhalte nach in zwei Gruppen von je fünf; die erste Gruppe beginnt mit der Lehre vom einzigen Gott, dem Vater und Schöpfer des Alls, und endet mit der Ehrfurcht gegen die Eltern, die menschlichen Erzeuger, die zweite Gruppe enthält die (sittlichen) Verbote (§ 50. 51). Das erste Gebot lehrt die Einheit Gottes und wendet sich gegen die Götzendiener, die teils die vier Elemente, teils Sonne, Mond und Sterne vergöttlicht haben und ihnen göttliche Verehrung zollen (§ 52—64). Noch schlimmer als diese sind die Toren, die Götzenbilder aus Holz und Stein, also von Menschenhand gebildete Werke, verehren und anbeten, und die Ägypter, die sogar vernunftlose Tiere für Götter halten und ihnen göttliche Ehren erweisen; gegen diese ist das zweite Gebot gerichtet (§ 65—81). Das dritte Gebot verbietet das Falschschwören und das unnütze Schwören: man darf nicht Gott zum Zeugen anrufen für etwas Falsches und soll nicht Aussagen über unwesentliche Dinge durch Anrufung Gottes unnötigerweise bekräftigen (§ 82—95). Das vierte Gebot befiehlt den siebenten Tag heiligzuhalten, an ihm keinerlei Arbeit zu verrichten und sich nur geistig zu beschäftigen, weil Gott nach sechstägigem Schöpfungswerk am siebenten Tage geruht hat und weil die Siebenzahl vor den andern Zahlen besonders bevorzugt ist (§ 96—105). Das füntte Gebot verlangt Ehrfurcht gegen die Eltern, weil nur dadurch Kinder den Eltern ihren Dank abstatten können für alles, was sie Gutes von ihnen erhalten haben; zeigen doch selbst vernunftlose Tiere diese Dankbarkeit, und es würde sich nicht geziemen, dass die Menschen hierin hinter den Tieren zurückbleiben (§ 106—120). Von den Geboten der zweiten Gruppe, die sich auf das Verhalten gegen die Nebenmenschen beziehen, verbietet das sechste den Ehebruch als den Zerstörer jedes Familienglückes (§ 121—131), das siebente die Tötung eines Menschen, des im Ebenbilde Gottes geschaffenen edelsten Wesens (§ 132—134), das achte den Diebstahl als die schlimmste Verletzung von Gesetz und Recht in einem Staate (§ 135—137), das neunte das falsche Zeugnis, weil dadurch die Wahrheit verhüllt wird, Unschuldige ungerechterweise verurteilt werden und Schaden erleiden und die Richter eine Gottlosigkeit begehen, wenn sie unbewusst zu einem falschen Urteil gelangen (§ 138—141), das zehnte das Begehren fremden Gutes, weil die böse Begierde, die schlimmste aller Leidenschaften, das grösste Unglück anzurichten pflegt (§ 142—153). Im folgenden Abschnitt (§ 154—174) erklärt Philo, welche von den Mosaischen Gesetzen und gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Ansicht sich unter jedes der zehn Gebote subsumieren lassen. Er gibt damit gewissermassen eine vollständige Disposition des Inhalts der auf unsere Schrift unmittelbar folgenden vier Bücher über die Spezialgesetze. Zum Schluss erörtert Philo noch die Frage, weshalb in den zehn Worten keine Strafen für die Übertreter der Gebote angedroht sind, und findet den Grund darin, dass Gott in seiner Güte nur Urheber des Guten, nicht des Bösen, sein könne und dass er deshalb die Bestrafung der Sünder seinen dienstbaren Geistern überlasse (§ 175—178).