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Soviel darüber. Der Jüngling wurde aber nach Ägypten gebracht und kam, wie gesagt, zu einem Eunuchen als Herrn; und da er in wenigen Tagen Proben seiner Tüchtigkeit und seines edlen Sinnes lieferte, erhielt er die Aufsicht über seine Mitsklaven und die Sorge für das ganze Hauswesen; denn schnell zog der Besitzer aus vielen Umständen den Schluss, dass jener nicht ohne göttliche Eingebung alles rede und tue. Er wurde also dem Anscheine nach von seinem Herrn zum Aufseher über das Hauswesen eingesetzt, in der Tat aber und in Wahrheit von der Natur (Hier gleichbedeutend mit „göttlicher Vorsehung", entsprechend der stoisch-pantheistischen Terminologie.), die ihm die Herrschaft über Städte, über ein Volk und ein grosses Land antrug. Er sollte nämlich, da er zum Staatsmann bestimmt war, vorher auch in den Geschäften der Hausverwaltung tüchtig eingeübt werden; das Haus ist ja ein Staat im Kleinen und die Hausverwaltung eine kleine Staatsverwaltung, wie umgekehrt der Staat ein grosses Haus und die Staatsverwaltung die Hausverwaltung einer Gesamtheit. Daraus folgt, dass Hausverwalter und Staatsmann eins und dasselbe sind, wenn auch die Menge und Grösse der ihnen obliegenden Pflichten verschieden ist. Ähnlich verhält es sich ja auch mit der Malerei und Bildhauerkunst: der tüchtige Bildhauer oder Maler bleibt, gleichviel ob er viele und kolossale Werke schafft oder wenige und kleinere, immer derselbe, wenn er die gleiche Kunstfertigkeit zeigt.
