4.
Wenn du deine Reichen ehren willst, so ehre sie! Dreihundertundfünfundsechzig Tage stehen dir zur Verfügung zur Sorge für den Leib, einen Tag davon (wenigstens) widme deiner Seele. Aber siehe, auch nicht einmal einen Tag setzest du jetzt fest für das Geistige und für ein Freudenmahl der Seele. Hast du zum Arzt deiner verwundeten Seele die Armen gemacht und sie versammelt, damit sie bitten und Fürsprache einlegen bei Gott, und hast du sie als Sühnung deiner Sünden in dein Haus gerufen, an dem Tage des Gastmahls der Armen und deiner Seele, an dem Tage, wo deine Sünden getilgt werden, da weise von dir alle deine irdischen Gedanken und damit auch die leiblichen Freunde. Führe dann keinen von den Mächtigen und keinen von deinen S. 101 leiblichen Freunden in dein Haus, damit du der Nachlassung deiner Sünden nicht verlustig gehest dadurch, daß du diese bedienst, ihnen deine Aufmerksamkeit schenkst, unter diesen auf und ab gehst, sie an die erste Stelle setzest und Speise und Wein nicht von ihnen weitergeht. Und die Sühnung deiner Sünden, die Armen schauen von unten hinauf, und ihre Tische sind leer und sie werden seufzen. Manche von ihnen bleiben draußen wie Verachtete und sie hören allein die Stimme der Gäste und betrüben sich in ihrem Herzen über die Verachtung; verstohlen und beschämt sitzen sie da. Darum also veranstalte am Tage des Opferfestes nicht ein solches Mahl, von dessen Aufwand du ohne Lohn bleibst.