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Werke Athenagoras von Athen (133-190) De resurrectione mortuorum Über die Auferstehung der Toten (BKV)

23.

Das allerwidersinnigste indes ist es, wenn man zur Haltung der göttlichen Gebote den ganzen Menschen verpflichtet, dagegen die Vergeltung für das gesetzmäßige oder gesetzwidrige Verhalten auf die Seelen einschränkt. Wenn nämlich der Empfänger der Gebote billigerweise auch die Verantwortung für eine etwaige Verletzung derselben tragen muß, der Empfänger der Gebote aber der Mensch ist und nicht die Seele für sich allein, so ist es eben der Mensch, der auch die Verantwortung für seine Fehltritte tragen muß, und nicht die Seele für sich allein. Denn nicht den Seelen hat Gott befohlen, sich gewisser Dinge zu enthalten, die ihnen ganz ferne liegen, wie Ehebruch, Mord, Diebstahl, Raub, Unehrerbietigkeit gegen die Eltern, überhaupt jede auf Beleidigung oder Schädigung des Nächsten gerichtete Begierde. Denn das Wort: „Ehre deinen Vater und deine Mutter!“ paßt nicht auf die Seelen als solche; diese Titel kommen ja nicht den Seelen zu; denn nicht Seelen, die etwa Seelen erzeugen, werden als Vater oder Mutter bezeichnet, sondern Menschen, welche Menschen erzeugen, Auch das Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen!“ kann ohne logischen Verstoß wohl nie über Seelen ausgesagt oder auf Seelen bezogen werden, da die Seelen weder geschlechtlich sich unterscheiden noch zu geschlechtlichem Verkehr geeignet sind oder ein Verlangen darnach haben; weil ein solches S. 372 Verlangen gar nicht besteht, so kommt es unmöglich zu einem Geschlechtsverkehr. Bei Wesen aber, bei denen ein Geschlechtsverkehr überhaupt ganz ausgeschlossen ist, gibt es nicht einmal den erlaubten Geschlechtsverkehr, nämlich die Ehe. Wo es aber nicht einmal den gesetzlich erlaubten Geschlechtsverkehr gibt, kann es noch viel weniger jenes unerlaubte Verlangen nach einem fremden Weibe oder eine derartige Beiwohnung geben; denn dies versteht man unter Ehebruch. Auch das Verbot des Diebstahls und der Übervorteilung kann sich nicht auf die Seelen beziehen; diese bedürfen ja gar nicht jener Dinge, um derentwillen infolge natürlichen Mangels oder Bedürfnisses Diebstähle und Räubereien begangen werden, als da sind Gold oder Silber oder ein lebendiges Wesen oder etwas anders, das zur Nahrung oder Bedeckung oder sonst einem Gebrauche dient; für eine unsterbliche Natur ist alles wertlos, was den bedürftigen Wesen als Gebrauchsgegenstand erstrebenswert erscheint. -Vollständiger hierüber zu reden sei denen überlassen, die sich mit jedem einzelnen Punkt angelegentlicher beschäftigen oder gegen Andersgesinnte erfolgreicher disputieren wollen. Uns kann das eben Gesagte und all das, was in Übereinstimmung damit die Auferstehung bewahrheitet, genügen; daher ist es wohl nicht angezeigt, noch länger bei demselben Gegenstande zu verweilen. Denn es war von vornherein nicht unsere Absicht, alles, was hier überhaupt vorgebracht werden kann, in die Besprechung hineinzuziehen. Nur in Umrissen wollten wir den Versammelten zeigen, was man über die Auferstehung denken soll; auch sollten die Beweise hiefür der Fassungskraft der Anwesenden angemessen sein.

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Übersetzungen dieses Werks
De la Résurrection des Morts vergleichen
The Treatise of Athenagoras The Athenian, Philosopher and Christian, on the Resurrection of the Dead vergleichen
Über die Auferstehung der Toten (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Einleitung zu Athenagoras' Auferstehung der Toten
Introductory Note to the Writings of Athenagoras

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