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1. Es ist also nicht möglich, daß jemand gläubig und zugleich zuchtlos ist; vielmehr muß er, wenn er auch nicht aus dem Fleisch ausscheidet, doch die Leidenschaften von sich ablegen, damit er in die ihm bestimmte Wohnung gelangen kann.
2. Mehr aber als das Glauben ist das Erkennen, ebenso wie natürlich auch mehr als das Gerettetwerden ist, wenn man nach dem Gerettetwerden der höchsten Ehre gewürdigt wird.
3. Infolge gründlicher Erziehung muß daher unser Gläubiger erst die Leidenschaften ablegen, um dann in eine Wohnung zu gelangen, die besser als seine frühere ist, wobei er als schwerste Strafe die besonders geartete Reue über diejenigen Sünden bei sich S. b312 trägt, die er nach der Taufe begangen hat.
4. Er ist wenigstens noch mehr darüber betrübt, daß er entweder noch nicht oder überhaupt nicht das erreicht hat, woran andere, wie er sieht, bereits Anteil haben.
5. Außerdem schämt er sich aber auch über seine Verfehlungen, und dies ist die größte Strafe für den Gläubigen. Denn gut ist die Gerechtigkeit Gottes, und gerecht ist seine Güte.1
6. Und wenn auch wohl die Strafen dann aufhören, wenn die Vergeltung für jede einzelne Schuld und die Reinigung davon vollendet ist, so bleibt bei denen, die nur des anderen Stalles2 für würdig erfunden wurden, doch dauernd die überaus große Trauer darüber bestehen, daß sie nicht mit denen zusammen sind, die wegen ihrer Gerechtigkeit verklärt sind.