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Werke Origenes († 253/54) De oratione Vom Gebet (BKV)
Erster Teil: Vom Gebet im allgemeinen
IX

3.

Wenn aber Vergessen des erlittenen Bösen die größte sittliche Tat ist nach dem Urteil des Propheten Jeremia, der hierin das ganze Gesetz zusammengefaßt wissen will, wenn er sagt: „Nicht dies habe ich euern Väter geboten, als sie aus Ägypten auszogen, sondern dies habe ich geboten: keiner soll dem Nächsten in seinem Herzen Böses nachtragen1“ und wenn wir, vorher des erlittenen Bösen gedenkend, beim Kommen zum Gebet das Gebot des Heilands beobachten, welcher spricht: „Wenn ihr euch zum Gebete stellt, so vergebt, wenn ihr etwas gegen jemanden habt2“; so ist es klar, dass, wenn wir uns in solcher (innerlichen) Verfassung zum Beten stellen, wir schon den schönsten Besitz gewonnen haben.


  1. Jer. 7,22.23 (Zachar. 7,10). ↩

  2. Mark. 11,25. ↩

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Vom Gebet (BKV)
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Einleitung: Vom Gebet

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