3.
Wenn aber Vergessen des erlittenen Bösen die größte sittliche Tat ist nach dem Urteil des Propheten Jeremia, der hierin das ganze Gesetz zusammengefaßt wissen will, wenn er sagt: „Nicht dies habe ich euern Väter geboten, als sie aus Ägypten auszogen, sondern dies habe ich geboten: keiner soll dem Nächsten in seinem Herzen Böses nachtragen1“ und wenn wir, vorher des erlittenen Bösen gedenkend, beim Kommen zum Gebet das Gebot des Heilands beobachten, welcher spricht: „Wenn ihr euch zum Gebete stellt, so vergebt, wenn ihr etwas gegen jemanden habt2“; so ist es klar, dass, wenn wir uns in solcher (innerlichen) Verfassung zum Beten stellen, wir schon den schönsten Besitz gewonnen haben.