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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Viertes Buch: Von den Waisen.

6. Welche Gaben darf man annehmen und welche nicht?

Der Bischof muß wohl wissen, welche Gaben er annehmen darf und welche nicht. Denn zur Darbringung darf S. 234 er nicht zulassen die Händler; „denn nicht gerechtfertigt wird der Händler wegen der Sünde;„1 denn von ihnen sagt Isaias, Israel tadelnd: „Deine Händler mischen den Wein mit Wasser.“2 Aber abzuhalten hat er auch die Hurer; „denn nicht sollst du dem Herrn den Lohn der Hurerei darbringen;„3 ebenso Räuber, nach fremdem Gut Lüsterne und Ehebrecher. Die Opfergaben dieser Menschen sind ein Gräuel vor Gott. Aber auch Diejenigen, welche Wittwen bedrücken und Waisen quälen und die Gefängnisse mit Unschuldigen anfüllen, oder auch die ihr Dienstgesinde schlecht behandeln mit Schlägen, Hunger und schwerer Arbeit, ferner die ganze Städte verwüsten. Diese sollst du, o Bischof, von dir abweisen; denn ihre Gaben sind unrein. Weise ferner ab die Urkundenfälscher und Solche, welche der Ungerechtigkeit das Wort reden, und die Götzenbilder verfertigen, Diebe und ungerechte Zöllner, Leute, die falsches Gewicht und Maß führen, deßgleichen Soldaten, welche falsche Angaben machen und mit ihrem Solde nicht zufrieden sind und die Armen unterdrücken; ferner Mörder, Scharfrichter, ungerechte Richter, Unruhestifter, hinterlistige Menschen, Unzüchtige, Weinsäufer und Gotteslästerer, Hurer, Wucherer, kurz alle Lasterhaften, welche Gottes Gebote übertreten. Von ihnen allen sagt die Schrift, daß sie vor Gott ein Gräuel sind: wer nun von diesen Lasterhaften Gaben annimmt und Wittwen und Waisen damit ernährt, macht sich des Gerichts vor Gott schuldig, ähnlich dem Propheten Adonias. Dieser hatte nämlich gegen das Gebot des Herrn Brod gegessen und Wasser getrunken an dem Orte, wovon ihm der Herr wegen der Abgötterei Jeroboams geboten, daß er nicht Brod esse und nicht Wasser trinke; zur Strafe für diesen Ungehorsam traf ihn ein Löwe auf dem Wege und tödtete ihn.4 Eine Gabe, welche vom rechtmäßig erworbenen Gute Wittwen und Waisen zur Nahrung gereicht wird, ist, S. 135 wenn auch noch so unbedeutend, viel würdiger als eine durch Ungerechtigkeit erworbene, wenn sie noch so großartig wäre. Denn die Schrift sagt: „Besser ist dem Gerechten das Wenige, als die großen Schätze der Sünder.“5 Auch wird eine Wittwe, die von Gottlosen Speise und Sättigung erhielt und für dieselben betet, nicht erhört werden. Denn der herzenskundige Gott hat bezüglich der Gottlosen den Richterspruch gethan: „Wenn auch Moses und Samuel vor mir ständen, so hätte ich doch kein Herz für dieses Volk;„6 Bete nicht für dieses Volk und erflehe nicht Erbarmen für sie und nahe dich ihretwegen mir nicht, denn ich will dich nicht erhören.“7


  1. Ekkl. 26, 28. ↩

  2. Is. 1, 22. ↩

  3. Deuter. 23, 18. ↩

  4. III. Kön. 13. ↩

  5. Ps. 36, 16.> ↩

  6. Jer. 15, 1. ↩

  7. Jer. 7, 16. ↩

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