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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Achtes Buch: Von den Gnadengaben; Liturgie des Opfers, der heiligen Weihen und des Stundengebetes; kirchliche Canonen.

4. Von den Weihen.

Wir zwölf Apostel des Herrn also, die wir gemeinsam versammelt sind, erlassen diese unsere göttliche Anordnungen über die ganze kirchliche Weihe, zugleich im Beisein sowohl des Gefäßes der Auserwählung, unseres Mitapostels Paulus, als auch des Bischofs Jakobus und der übrigen Presbyter und der sieben Diakonen. Daher sage ich, Petrus, als der Erste: Zum Bischof solle geweiht werden, wie wir alle früher in gleicher Weise angeordnet haben, wer in jeder Hinsicht tadellos, vom ganzen Volke als der Vorzuglichste gewählt worden ist. Wenn Dieser beim Namen genannt worden und Beifall gefunden hat, so soll das versammelte Volk zugleich mit den Priestern und Bischöfen, welche zugegen sind, am Tag des Herrn die Zustimmung S. 264 geben. Wer aber unter den übrigen der Erwählte ist, der frage die Priester und das Volk, ob er selbst es sei, den sie als Oberhaupt begehren, und wenn sie es bejahen, frage er abermals, ob er von Allen das Zeugniß habe, würdig zu sein dieser wichtigen und glänzenden Herrschaft, ob er die Pflichten gegen Gott in rechter Weise erfüllt, ob er gegen die Menschen Gerechtigkeit geübt, ob er seinen Haushält gut geführt habe, ob seine Lebensweise tadellos sei. Und wenn Alle zugleich der Wahrheit gemäß, nicht aber muthmaßlich, bezeugt haben werden, daß er so geeigenschaftet sei, dann soll man gleichsam vor Gott, dem Richter, und Christo, in Gegenwart auch des hl. Geistes und aller Heiligen und dienenden Engel, wiederholt zum dritten Mal fragen, ob er in Wahrheit des Amtes würdig sei, damit jedes Wort auf dem Munde zweier oder dreier Zeugen beruhet;1 und wenn Jene zum dritten Mal ihre Zustimmung geben, daß er würdig sei, so soll von Allen ein Zeichen des Einverständnisses gegeben werden, und wenn sie es freudig geben, sollen sie erhört werden; und nach eingetretener Ruhe spreche einer der ersten Bischöfe, zugleich mit zwei andern, nahe am Altare stehend, während die übrigen Bischöfe und Priester still beten und die Diakonen das göttliche Evangelienbuch über das Haupt des Ordinanden offen halten, zu Gott:


  1. Matth. 18, 16. ↩

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